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TA-Luft nicht am Gesetzgeber vorbei verschärfen

Mit dem Entwurf einer Richtlinie zu Bioaerosolen, d.h. luftgetragenen Partikeln biologischer Herkunft wie Pilze, Bakterien, Viren zieht der Verein deutscher Ingenieure (VDI) die Kritik des DBV auf sich. Man lehne den Entwurf grundsätzlich ab. Dies betonte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Dr.

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Mit dem Entwurf einer Richtlinie zu Bioaerosolen, d.h. luftgetragenen Partikeln biologischer Herkunft wie Pilze, Bakterien, Viren zieht der Verein deutscher Ingenieure (VDI) die Kritik des DBV auf sich. Man lehne den Entwurf grundsätzlich ab. Dies betonte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Dr. Helmut Born, in einer Stellungnahme. Die Landwirte in Deutschland würden mit den geltenden Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzrechts und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) bereits sehr weitreichende und strenge Vorgaben zum Schutz der Allgemeinheit einhalten. Darüber hinaus würden hier zu Lande bei deutlich mehr landwirtschaftlichen Stallbauten Prüfungen zur Umweltverträglichkeit und zum Immissionsschutz durchgeführt, als es im europäischen Recht vorgesehen ist. Es sei daher nicht zu akzeptieren, die TA Luft und das Bundes-Immissionsschutzrecht noch weiter und vor allem ohne demokratische Legitimierung am Gesetzgeber vorbei zu verschärfen. Der VDI-Richtlinienentwurf sollte insgesamt aufgrund unüberwindbarer Mängel bezüglich der Datengrundlage, der Risikobewertung, der Ursache-/Wirkungs-Beziehung und der Abstandswerte verworfen werden, forderte Born. In Anbetracht fehlender wissenschaftlichern Grundlage seien die vorgesehenen Abstände zur Wohnbebauung sowie die vorgesehene Durchführung von Emissionsminderungsmaßnahmen unhaltbar. Es entstehe vielmehr der Eindruck, dass mit der Richtlinie Agrarstrukturpolitik betrieben werden sollte, kritisierte Born.

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