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Tagebuch eines GVO Geschädigten Teil 3

Mittwoch 23.06.2010 Die Entscheidung ist gefallen, innerhalb einer Woche muss ich meinen Mais umbrechen.

Lesezeit: 3 Minuten

Mittwoch 23.06.2010 Die Entscheidung ist gefallen, innerhalb einer Woche muss ich meinen Mais umbrechen. In einem Brief der Regierung von Oberbayern heißt es: "In Ausführung von §§ 25 und 26 des Gentechnikgesetzes (GenTG) verpflichten wir Sie, Folgendes zu veranlassen:


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Ich hatte schon vor der schriftlichen Anordnung in einem Telefongespräch mit der zuständigen Stelle der Regierung von Oberbayern davon Kenntnis erlangt. Es war in den vergangen Tagen immer klarer geworden, dass die Vernichtung des Bestandes angeordnet würde. Trotzdem war es noch mal ein kleiner Schock, dieses Dokument in den Händen zu halten. Wenn ein Hagelsturm die Ernte vernichtet, dann ist das höhere Gewalt, mit der wir Landwirte das ganze Frühjahr über leben und die wir auch versichern können. Eine behördliche Anordnung, sei sie auch noch so begründet, ist immer eine menschliche Entscheidung. Man möchte Einwendungen erheben, diskutieren vielleicht auch verhandeln. Trotzdem handeln wir danach, denn dem Gentechnikgesetz geht es darum sicherzustellen, "dass gentechnisch verändertes Material, das nicht als unbedenklich freigegeben wurde, möglichst nicht in die Umwelt gelangt." (Teil der Begründung der Anordnung) und weiter "Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat in dieser Partie mit dieser Anerkennungsnummer Bestandteile der gentechnisch veränderten Linie NK 603 nachgewiesen, welche nicht für den Anbau zugelassen ist. Die ausführliche Begründung umfasst 4 Seiten ist schlüssig bis auf die Tatsache, dass eine Ernte vom Mais vor der Blüte und die Verwertung in einer Biogasanlage ebenfalls nicht in Betracht kommt. Die für eine Verwertung notwendige optimale Trockensubstanz des Maises (30 \- 33 %) könne nicht erreicht werden, heißt es. Zudem würden schlagartig Mengen Frischmais anfallen, die die Kapazitäten der Biogasanlagen übersteigen würden. Ich habe die Zusage meine Biogasanlagenbetreibers, dass er vor der Blüte die Fläche ernten kann. Eine Nachsaat nach Mitte Juni bringt laut LfL etwa 28 % TS. Wir haben den 23. Juni! "Aus Billigkeitsgründen ist hier von der Erhebung von Kosten abzusehen", heißt es in der Anordnung. Aus einem Schreiben der Firma Pioneer geht derweil hervor, dass sie "weiterhin davon überzeugt (sind), dass das im Betreff genannte Saatgut die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und vollumfänglich verkehrsfähig ist. Wir haben daher auch große Anstrengungen unternommen, mögliche Umbruchverfügungen abzuwenden. Allein aus Gründen der verspäteten Mittelung der Niedersächsischen Behörden haben diese den Schaden verursacht und sind aus unserer Sicht gehalten den Schaden zu regulieren." Im weiteren Verlauf schreibt der Saatguthersteller: " (deshalb) hat Pioneer, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, entschieden, der Vereinigten Hagel, Geissen, das Mandat zur Schadensfeststellung zu übertragen." Damit soll uns Landwirten hinsichtlich der Aufnahme und Dokumentation geholfen werden. Mein Anruf bei Bauernverband bringt Klarheit, dass ich gegen die Anordnung Widerspruch, sowie Klage erheben soll, wobei meine Kollegen und ich durch den Verband volle Unterstützung erhalten sollen. Der Deutsche Bauernverband wird eine Klage sowohl gegen Pioneer, also auch gegen das Land Niedersachsen erheben. Auch beim Nachbau nach Umbrechen der Maispflanzen herrscht weiterhin Unklarheit. Aufgrund der noch vorhandenen Mengen an Herbizidwirkstoffen garantiert kein Hersteller einen gesicherten Aufgang von z.B. Weidelgras oder Feldfutter. Strebe ich keine wirtschaftliche Verwertung an, kann ich allerdings Senf, Ölrettich Markstammkohl, Erbsen usw. als Zwischenfrucht anbauen. Bei meinen Kollegen vom LKP und beim Amt in Augsburg, sowie Krumbach frage ich noch um fachlichen Rat, ob eine so späte Aussaat mit Mais noch Sinn macht.


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