Nach insgesamt 25 Verhandlungstagen ist am Donnerstag im bundesweit ersten Strafprozess zum Dioxin-Skandal ein Urteil gefallen. Am Amtsgericht Vechta endete das Verfahren mit Geldbußen für die beiden Angeklagten, berichtet der NDR.
Den beiden früheren Managern der Landwirtschaftlichen Bezugsgenossenschaft in Damme (Landkreis Vechta) war vorgeworfen worden, 2010 und 2011 mit Dioxin verseuchtes Tierfutter verkauft und die Käufer über die Verunreinigung im Unklaren gelassen zu haben. Ende 2010 war das hochgiftige Dioxin in Tierfutter entdeckt worden. Hunderte Betriebe wurden gesperrt, Tausende Tiere getötet und unzählige Eier vernichtet.
Das Gericht sieht in dem Verhalten der beiden Angeklagten keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Sie hätten die Futterkäufer informieren und das verunreinigte Futter zurückrufen müssen. Einer der Angeklagten wurde wegen Fahrlässigkeit zu einer Geldbuße von 1.000 Euro verurteilt, der andere wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futterrecht zur Zahlung von 3.000 Euro.
Staatsanwaltschaft konnte sich nicht durchsetzen
Die Staatsanwaltschaft hatte für weit höhere Strafen plädiert und sah in einem Fall eine Straftat gegeben. Dafür hatte sie eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 70 Euro gefordert, für den zweiten Angeklagten wegen einer Ordnungswidrigkeit eine Buße von 20.000 Euro. Die Oberstaatsanwältin aus Oldenburg sprach in diesem Zusammenhang von einem "skrupellosen" Verhalten der Angeklagten. Durch ihre Firma sei dioxinverseuchtes Futter verbreitet und auch nach Bekanntwerden des Skandals nicht rechtzeitig zurückgerufen worden. Dadurch seien nachweislich belastete Eier in den Verkehr gebracht worden.
Die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch, da es keine Beweise gebe. Beide Parteien wollen nun das Urteil gründlich prüfen und schließen weitere Rechtsmittel ausdrücklich nicht aus.
Hintergründe:
Neuer Anlauf beim Dioxin-Prozess (19.10.2014)