Für die Imker bedeutet das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofes tiefe Genugtuung. Honig, der gentechnisch veränderte Bestandteile beinhaltet, benötigt künftig eine gesonderte Zulassung der EU und muss als GVO-Honig gekennzeichnet werden. Was sind aber nun die direkten Konsequenzen?
Zunächst einmal haben die Imker Rechtssicherheit, erklärt der Spiegel. Jeder Landwirt, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut, muss damit rechnen, benachbarten Imkern Schadensersatz zahlen zu müssen, wenn diese GVO in ihren Produkten finden. Weitere direkte Folge des Urteils ist, dass die Behörden nun sämtlichen Honig, der in der EU verkauft wird, prüfen müssen. Besonders Honige aus Kanada, Argentinien und Brasilen dürften hier Probleme bekommen, da die Grüne Gentechnik in diesen Ländern intensiv angewendet wird. Künftig greift auch hier der EU-Toleranzwert von 0,9 % GVO. Sind die gentechnischen Bestandteile bei uns nicht als Lebensmittel zugelassen, gelten 0 %.
Neben den Behörden kommt nun auch auf den Handel eine große Aufgabe zu, denn 80 % des Honigs in deutschen Regalen kommt aus dem Ausland. Nur ein Fünftel ist heimisch. Fachleute sind daher bereits als rechnen, wieviele Honige wohl aus den Läden geräumt werden müssen. Die Imker selbst gehen von 50 % aus, während das niedersächsische Landwirtschaftsministerium etwa 30 % erwartet. Konsequenzen für die deutschen Honige erwartet der heimische Honig-Verband unterdessen nicht. Er vertraut auf die Reinheit deutscher Ware.
Bundesagrarministerin Ilse Aigner kündigte unterdessen an, mit den Ländern über die Folgen des Urteils reden zu wollen. Im Gespräch ist laut Spiegel eine sogenannte Prozesskennzeichnung, die den genau beschreibt, was mit dem Lebensmittel vom Acker über das Fließband bis zum Handel passiert ist. Die Hauptarbeit werden jetzt wohl aber die Veterinärämter und Lebensmittelbehörden leisten müssen. (ad)
vgl.:
Bauern müssen Imkern Schadensersatz zahlen! (6.9.2011)