Seit Jahren bewegen sich die Preise für Raps und Brotweizen auf niedrigem Niveau. Daran hat auch das Dürrejahr 2018 nichts geändert. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) wehrt sich deshalb gegen Teller-Tank-Diskussionen und spricht sich für nachhaltig zertifizierte Biokraftstoffe aus. Heizöl sei bei weitem „mehr wert“ als Raps und Getreide, heißt es in der Pressemeldung des Verbands. Als Beleg führt UFOP einen Preisvergleich zwischen Energie und Agrarrohstoffen auf Basis von Heizöläquivalent ins Feld (siehe Grafik). Landwirtschaftliche Rohstoffe wirkten demnach sogar als Inflationsbremse. Die Biokraftstoff-Verwendung bleibe ein wichtiger Absatzmarkt für Agrarrohstoffe und verhindere ein weiteres Abrutschen der Erzeugerpreise, heißt es weiter.
Laut UFOP wird auch das bei der Biokraftstoffherstellung anfallende Rapsschrot zunehmend wichtiger für die Preisbildung. Das gentechnikfreie Eiweißfuttermittel ist Voraussetzung für die auch beim Verbraucher bekannte Auszeichnung auf der Verpackung „ohne Gentechnik“. Eine zusätzliche Nachfrage zur dringend notwendigen Stützung der Preise für Raps und Getreide wäre hilfreich, ist derzeit aber nicht absehbar. Die Landwirte wollen ihr Einkommen am Markt verdienen. Eine politische Diskussion über die prekäre Marktsituation findet aber nicht statt. Weder die EU-Kommission noch die europäische Politik sind in der Lage, Marktperspektiven zu schaffen, die im Rahmen der sogenannten Bioökonomie außerhalb der energetischen Nutzung zu einer Verbesserung der Erzeugerpreissituation beitragen könnten.
Im Gegenteil: mit der kürzlich in Kraft getretenen Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) wurde diese Option verpasst, beklagt die Union zur Förderung zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP). Sie fordert die Politik auf, das nachhaltig verfügbare Potenzial an Anbaubiomasse zur Kraftstoffnutzung in den Beratungen für eine nationale Klimaschutzstrategie im Verkehrssektor zu berücksichtigen. Die 2015 in Deutschland eingeführte Treibhausgas-Minderungspflicht hat sich als Steuerungsinstrument grundsätzlich bewährt und wird auch in der EU anerkannt. Denn sie wird in der RED II erstmals als Regelungsoption ausdrücklich aufgeführt. Nun gilt es, diese Minderungspflicht nach 2020 weiterzuentwickeln.