Wer schon einmal einen Windpark gebaut hat, kennt das Problem: Nach dem Bundesnaturschutzgesetz muss jeder Eingriff in die Landschaft kompensiert werden. Sie müssen sich somit auf die Suche nach Ersatzflächen begeben und diese „ästhetisch“ aufwerten. Das ist nicht nur aufwendig und teuer, sondern Sie sind auch vom Wohlwollen eines Gutachters abhängig. Denn dieser bestimmt den Umfang der Kompensation und die Größe der Ersatzfläche, was immer wieder auch für Ärger sorgt. So kommt es vor, dass zwei ähnliche Windparks in ein- und derselben Gebietskulisse ganz unterschiedlich bewertet werden und die Kompensation auch unterschiedlich ausfallen.
In NRW geht man nun einen neuen und sehr viel besseren Weg – endlich!. Dort müssen Windmüller künftig ein Ersatzgeld zahlen. Das gab es bislang zwar auch schon, wurde aber nur in Ausnahmefällen angewandt. Der Betrag ergibt sich aus der Höhe der Anlage und einer Wertstufe des Landschaftsbildes, in dem die Windmühlen gebaut werden sollen. Mehr Infos dazu finden Sie auch hier.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz hat dazu bereits weite Teile Nordrhein-Westfalens in Wertstufen eingeteilt: von „sehr gering“ bis „herausragende Bedeutung“. Wer nun einen Park bauen will, kann vorher im Internet nachschauen, welchen Wert aus Umweltsicht sein Standort besitzt und anhand einer landesweit gültigen Tabelle sein Ersatzgeld sogar selber berechnen.
Natürlich ist auch das neue Model nicht frei von Schwachstellen: So muss die Einteilung der Regionen in verschiedene Wertstufen möglichst neutral geschehen, sonst gibt es wieder Streit. Und die Ersatzgelder dürfen nicht zu hoch angesetzt werden. Aber das neue Verfahren ist fairer als das alte, weil die Spielregeln nun für Jedermann gleich sind. Gut so!
Einige Bundesländer haben zwar ähnliche Verfahren wie das in NRW eingeführt, aber bei Weitem noch nicht alle. Die Zeit das nachzuholen, ist reif. Es sollten schließlich überall die gleichen Bedingungen herrschen.