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Endlich klare Worte zur starren Schlitzweite

Bei der Frage, ob starre Obergrenzen bei Schlitzweiten von Betonspaltenböden gelten, haben die Tierschutzreferenten von Bund und Ländern den Griff gelockert. Dies hat die Landwirte zuletzt stark verunsichert. Bekanntlich gelten ab Januar 2013 folgende Schlitzweiten: Saugferkel 11 mm, Absetzferkel 14 mm, Zuchtläufer und Mastschweine 18 mm sowie Jungsauen, Eber und Sauen 20 mm.

Lesezeit: 2 Minuten

Bei der Frage, ob starre Obergrenzen bei Schlitzweiten von Betonspaltenböden gelten, haben die Tierschutzreferenten von Bund und Ländern den Griff gelockert. Das Thema hatte die Landwirte zuletzt stark verunsichert. Bekanntlich gelten ab Januar 2013 folgende Schlitzweiten: Saugferkel 11 mm, Absetzferkel 14 mm, Zuchtläufer und Mastschweine 18 mm sowie Jungsauen, Eber und Sauen 20 mm. Damit wird die EU-Richtlinie, die keinerlei Toleranz zulässt, 1:1 in deutsches Recht umgesetzt.


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Bei der Fertigung erlaubt die EU allerdings Abweichungen von 3 mm. Bei Spalten mit einer durchschnittlichen Schlitzbreite von 17 mm dürfen die Schlitze somit aufgrund der Fertigungstoleranzen zwischen 14 und 20 mm breit sein. Ein Dilemma für die Schweinehalter. Demenstprechend war die Reaktion: Durch die absolute Maximalbreite bestehen sie beim Kauf von Spalten auf die Einhaltung der Obergrenze und kontrollieren das auch. Denn andernfalls verstoßen sie trotz neuer Spalten gegen die Verordnung. Das wiederum setzt die Hersteller unter Druck, erklärt das Wochenblatt Westfalen-Lippe.

 

Nachdem es unzählige Beschwerden von Landwirtschaft und Industrie gab, haben sich die zuständigen Stellen in Bund und Ländern nun in den vergangenen Wochen abgestimmt, um eine bundesweit einheitliche Regelung zu finden. Dem Vernehmen nach bleiben die grundsätzlichen Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zur Schlitzweite bestehen. Jedoch können Fertigungstoleranzen, die die EU gestattet, unter folgenden Bedingungen akzeptiert werden:

  • Die Spaltenweite liegt nur punktuell über der Obergrenze, z.B. 18 mm im Mastbereich, und
  • gleichzeitig gehen keine Verletzungsgefahren für die Tiere vom Spaltenboden aus. Das bedeutet: In Mastställen, die mit 17 mm Schlitzweite ausgestattet worden sind, hängt es davon ab, wie der Kreisveterinär die Klauengesundheit beurteilt. Sind die Klauen in Ordnung, werden Fertigungsungenauigkeiten toleriert, so das Wochenblatt. Wenn aber generell Spalten mit mehr als 18 mm Schlitzweite eingebaut wurden, muss der Landwirt diese bis zum 1. Januar 2013 auswechseln. Andersfalls verliert er bei einer Kontrolle des Veterinäramtes Teile seiner EU-Prämie.
 

Laut dem Wochenblatt wird das Problem mit den Schlitzweiten die Schweinehalter aber auch noch in Zukunft beschäftigen. Da Betonspalten durch Abnutzung verschleißen, insbesondere unter dem Trog (Futtersäuren), könnten die Maße irgendwann nicht mehr passen.

 

Übrigens: Wer erst jetzt passende Spalten bestellt, wird sehr wahrscheinlich frühestens im nächsten Jahr beliefert. (ad)


Ausführliche Tipps zum Spaltenwechsel gibts hier in der Ausgabe 6/2012:

Spaltentausch: Keiner will, viele müssen



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