Nicht nur die Schweinehalter, auch Hersteller und Behörden sind verunsichert, wie die Vorgabe zur maximalen Schlitzweite bei Spaltenböden zu verstehen ist. Bislang war man generell davon ausgegangen, dass Toleranzen akzeptiert werden. Jedoch häuften sich in letzter Zeit Stimmen, die keinen Spielraum für Herstellungstoleranzen sehen. Jetzt hätten die „Toleranz-Befürworter“ aber Unterstützung aus Brüssel erhalten, schreibt Dr. Jens Ingwersen, Geschäftsführer des Zentralverbandes der Deutschen Schweineproduktion (ZDS) in der aktuellen Ausgabe der SUS.
Auf eine konkrete Anfrage hin habe die EU-Kommission den Mitgliedstaaten nahegelegt, die in der europäischen Herstellungsnorm vorgesehenen Toleranzen zu berücksichtigen. Daraus lässt sich laut Ingwersen ableiten, dass die Herstellung von Spaltenböden für die Mast auf durchschnittliche Schlitzweiten von max. 18 mm ausgerichtet sein muss. Herstellungsbedingte Abweichungen nach oben und unten wären zulässig.
Der ZDS-Geschäftsführer wünscht sich nun im Interesse der Rechtssicherheit Unterstützung bzw. eine Stellungname von den deutschen Behörden für diese Auslegung. Zudem sollte bei jeder Einzelfall-Entscheidung durch de jeweilige Behörde grundsätzlich nicht allein der letzte Millimeter sondern darüber hinaus auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Berücksichtigung finden.
Was Dr. Ingwersen schreibt, deckt sich auch mit der top agrar-Meldung vom Juni:
Schweineställe: Schlitzweiten mit Toleranz? (7.6.2012)
Mehr:
ISN-Klönabend informierte über künftige Haltungsvorschriften (15.6.2012)
Schlitzweiten: Holländer fordern 20 mm in der Mast (14.6.2012)
Nutztierhaltungs-Verordnung: Kontakt zu den Behörden suchen! (6.6.2012)