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Anlagenverordnung für Güllebehälter befeuert Strukturwandel

Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) fordert die Bundesregierung nachdrücklich auf, bei der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die Anforderungen für JGS-Anlagen (Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen) nicht zu verschärfen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) fordert die Bundesregierung nachdrücklich auf, bei der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die Anforderungen für JGS-Anlagen (Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen) nicht zu verschärfen.


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Durch den Beschluss des Bundesrates, für alle Güllebehälter eine Leckageerkennung und eine Sachverständigenprüfung vorzuschreiben, wird der Strukturwandel in der Landwirtschaft massiv beschleunigt, befürchtet das DBV-Präsidium.


Der DBV erinnert daran, dass die Bundesregierung bisher die Auffassung vertreten hat, keine über die bisherigen landesrechtlichen Regelungen hinausgehenden Anforderungen für JGS-Anlagen zu schaffen und für Altanlagen Bestandsschutz vorzusehen.


Hoftorbilanz ist das falsche Instrument


Der Verband kritisiert ferner die vom Bundesumweltministerium in den Verhandlungen zur Düngeverordnung geforderte Einführung einer verpflichtenden Hoftorbilanz. Abgesehen von dem voraussichtlich hohen bürokratischen Aufwand sei die Hoftorbilanz nach Einschätzung des DBV aus fachlichen Gründen nicht das geeignete Instrument, die Effizienz und Effektivität der Düngung zu verbessern.


Mit der bereits jetzt im Rahmen der Düngeverordnung vorgeschriebenen Flächenbilanz gelinge es sehr viel besser, das Düngemanagement auf der Fläche zu steuern, bedarfsgerecht zu düngen und gleichzeitig Nährstoffüberschüsse zu minimieren.


Zudem fordert das DBV-Präsidium die Bundesregierung auf, die anstehende Novelle der Düngeverordnung mit Augenmaß zu betreiben und sich nicht von Brüssel diktieren zu lassen, wie eine effiziente und bedarfsgerechte Düngung in Deutschland auszusehen habe.


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