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Born: „Flächenverbrauch, nicht Tierhaltung ausbremsen“

Bundestagsausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat diese Woche über die Novelle des Baugesetzbuches beraten. DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born hat dabei als geladener Sachverständiger für einen stringenteren Schutz landwirtschaftlicher Nutzflächen plädiert. Zudem kritisierte er die beabsichtigte Einschränkung der baurechtlichen Privilegierung für Stallbauten im Außenbereich.

Lesezeit: 2 Minuten

Bundestagsausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat diese Woche über die Novelle des Baugesetzbuches beraten. DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born hat dabei als geladener Sachverständiger für einen stringenteren Schutz landwirtschaftlicher Nutzflächen plädiert. Zudem kritisierte er die beabsichtigte Einschränkung der baurechtlichen Privilegierung für Stallbauten im Außenbereich.



Nach den Plänen der Bundesregierung soll künftig die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlicher oder als Wald genutzter Flächen in Bauland besonders begründet werden. Zuvor gilt es, Brachflächen, Gebäudeleerstand und Baulücken im Innenbereich zu nutzen.



„Wenn der Gesetzgeber die Innenentwicklung von Gemeinden und Städten stärken will, dann hat er unsere Unterstützung“, erklärte Born. Der Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Nutzfläche sei wichtiger denn je. Noch immer gingen der Land- und Forstwirtschaft täglich über 80 ha wertvoller Boden wegen Versiegelung und Überbauung verloren. Der Bundestag müsse nun im § 1 des Baugesetzbuches einem verbesserten Schutz land- und forstwirtschaftlicher Flächen zum Durchbruch verhelfen.



Die beabsichtigte Einschränkung des Bauplanungsrechts für Ställe im Außenbereich lehnte Born bei der Anhörung entschieden ab. Hiermit werde der untaugliche Versuch unternommen, Akzeptanzprobleme der Tierhaltung über das Baugesetzbuch zu lösen, sagte er. Der Vorschlag der Bundesregierung würde allen voran die Kommunen in Schwierigkeiten bringen und zu Rechtsstreitigkeiten führen. Die konsequente Anwendung des Dünge- und Umweltrechts sei wesentlich zielführender.



"Durch die vorgesehene Verknüpfung der sogenannten Privilegierung des landwirtschaftlichen Bauens im Außenbereich mit der UVP-Pflicht werden viele – auch kleinere Betriebe – in ihrer Entwicklung gebremst", warnte Born. Beim Vorschlag der Bundesregierung bestehe die Gefahr, dass über das Baurecht „NEIN“ gesagt werde, obwohl nach dem Umweltrecht nichts gegen das Bauvorhaben einzuwenden wäre. "Wenn der Bundestag dieser Verknüpfung zustimmt, wird für die Konkurrenzfähigkeit notwendiges Wachstum der Betriebe unterbunden", mahnte er. (ad)


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