Einen besseren Schutz bäuerlichen Eigentums vor staatlichen Eingriffen hat der Präsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein, Werner Schwarz, gefordert. Der Gesetzgeber entreiße das Eigentum heute zunehmend der Eigenverantwortung der Landwirte, betonte Schwarz kürzlich auf dem Landesbauerntag in Rendsburg und nannte als Beispiel die Knickpflegevorschriften in Schleswig-Holstein.
Es sei dringend notwendig, die Regel der Verhältnismäßigkeit im Umgang mit bäuerlichem Eigentum neu zu buchstabieren. Alles, was der Gesetzgeber an Beschränkungen fordere, „muss vernünftig und sachgerecht begründet und es muss vor allem gerechtfertigt sein“, unterstrich Schwarz. Nur wenn Landwirte den überwiegenden Teil ihrer Leistungen für sich behalten dürften, hätten sie einen Anreiz, sorgfältig, effizient und nachhaltig und damit letztlich auch zum Vorteil aller mit ihrem Eigentum umzugehen.
Empört zeigte sich der Präsident darüber, dass die Politik seiner Einschätzung zufolge den Landwirten einen pfleglichen Umgang mit ihrem Eigentum nicht zutraut. Sozialpflichtigkeit und landwirtschaftliche Nutzung würden als Gegensätze diskutiert. Dabei stehe die moderne Landwirtschaft sowohl für die Ernährungssicherung, die Landschaftspflege und den Erhalt ländlicher Räume als auch für die Erzeugung von Bioenergie und den Naturschutz.
Besorgt äußerte sich Schwarz hinsichtlich der in Kiel geplanten neuen Auflagen, zum Beispiel des Filtererlasses. Die Umsetzung solcher Forderungen sei kostenintensiv und werde vornehmlich auf größeren Betrieben stattfinden. Agrarminister Robert Habeck zeigte Verständnis und rief die Bauern zum Dialog auf. (AgE/ad)
Hintergrund:
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