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Entwarnung bei Zuckerrübenschnitzeln - Kein Dioxin

Die ersten amtlichen fünf Dioxin-Messungen in Zuckerrübenschnitzeln sind allesamt negativ. Damit konnte bei den aktuell produzierten Rübenschnitzeln keine Grenzwertüberschreitung mehr festgestellt werden. Das hat das nordrhein-westfälische Agrarministerium jetzt mitgeteilt und informiert: Sperrung der betroffenen Futtermittel Partien aus dem Zeitraum vom 5. bis 7.

Lesezeit: 2 Minuten

Die ersten amtlichen fünf Dioxin-Messungen in Zuckerrübenschnitzeln sind allesamt negativ. Damit konnte bei den aktuell produzierten Rübenschnitzeln keine Grenzwertüberschreitung mehr festgestellt werden. Das hat das nordrhein-westfälische Agrarministerium jetzt mitgeteilt und informiert:


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Sperrung der betroffenen Futtermittel


Partien aus dem Zeitraum vom 5. bis 7.Oktober, die schon ausgeliefert wurden, dürfen von den Abnehmern grundsätzlich nicht mehr als Futtermittel in den Verkehr gebracht bzw. verfüttert werden. Sofern noch Restbestände bei Landwirten oder den Abnehmern unvermischt vorliegen, sind diese fachgerecht zu entsorgen oder vor deren weiteren Verwendung auf Dioxine zu untersuchen.


Analysen von Milch/Fleisch


Aufgrund der geringen Einsatzmenge in der Gesamtration (maximal 10-15 %) ist davon auszugehen, dass Höchstwerte in Lebensmitteln tierischer Herkunft nicht überschritten werden. Trotzdem sind neben den bisher veranlassten Maßnahmen die Untersuchung möglicherweise betroffener Lebensmittelproben veranlasst worden. Ergebnisse sind frühestens in der nächsten Woche zu erwarten.


Ursachenklärung


Bis zum Vorliegen einer schlüssigen Erklärung für das Auftreten der Grenzwert-Überschreitungen sind von jedem Produktionstag repräsentative Proben zu nehmen und auf Dioxine zu untersuchen, wenn Ware abgegeben werden soll. Die Ware darf erst dann an Landwirte bzw. Mischfutterunternehmen abgegeben werden, wenn das Ergebnis dieser Proben vorliegt und unterhalb des Höchstwertes für Dioxin liegt. Die Ergebnisse dieser Eigenkontrollen sind der zuständigen Behörde unmittelbar vorzulegen. (ad)


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