Die Beschlüsse zur EU-Agrarreform halten zwar grundsätzlich an den von EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos vorgeschlagenen Prinzipien „gerechter, grüner und effizienter“ fest. Sie sind aber im Laufe der Verhandlungen verwässert worden. Zu diesem Schluss kommt die Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU). Verantwortlich sind dafür nach Ansicht des Gremiums die Abschwächungen beim Greening, die Mittelkürzungen in der zweiten Säule und zahlreiche Ausnahmeregelungen in den Details, wie zum Beispiel die abgeschwächte Anbaudiversifizierung für Betriebe unter 30 Hektar Betriebsgröße.
Aus Sicht der KLU ist es nun entscheidend, dass bei der nationalen Umsetzung der Reform die verbleibenden Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne des Natur- und Umweltschutzes genutzt werden. Die KLU fordert insbesondere:
- Mittel aus der ersten in die zweite Säule umzuschichten, um Öko-Landbau und Vertragsnaturschutz weiterhin angemessen fördern zu können;
- gekoppelte (Tier-)Prämien für ökologisch wertvolle Landbewirtschaftungsformen wie zum Beispiel Wander- und Deichschäfereien oder die Mutterkuhhaltung einzuführen;
- extensiv genutztes Grünland wie Heiden oder Almflächen unbürokratisch in die Agrarförderung zu integrieren und
- den Grünlanderhalt z.B. auf Moorstandorten und in Natura 2000-Gebieten verbindlich zu sichern.
Zur KLU gehören Lutz Ribbe (Euronatur), Annette Freibauer (Thünen-Institut), Wolfram Güthler (Bay. Umweltministerium), Alois Heißenhuber (TU München-Weihenstephan), Kurt-Jürgen Hülsbergen (TU München-Weihenstephan), Andreas Krug (Bundesamt für Naturschutz), Heino von Meyer (OECD), Ulrich Peterwitz (Gelsenwasser AG) und Hubert Wiggering (Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung).
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