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Niedersachsen hebt Ökobeihilfen an

In Niedersachsen wird jetzt mehr Geld für die ökologische Landwirtschaft bereitgestellt. Wie Landwirtschaftsminister Christian Meyer mitteilte, werden künftig zur Umstellung vom konventionellen Landbau in den ersten zwei Jahren pro Hektar Acker- und Grünland 320 Euro gezahlt, verglichen mit bisher 262 Euro.

Lesezeit: 2 Minuten

In Niedersachsen wird jetzt mehr Geld für die ökologische Landwirtschaft bereitgestellt. Wie Landwirtschaftsminister Christian Meyer mitteilte, werden künftig zur Umstellung vom konventionellen Landbau in den ersten zwei Jahren pro Hektar Acker- und Grünland 320 Euro gezahlt, verglichen mit bisher 262 Euro. Die Umstellungsbeihilfe ab dem dritten Jahr beträgt in Zukunft 200 Euro/ha gegenüber bislang 137 Euro/ha.


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Niedersachsen stelle ab sofort etwa 12,1 Mio Euro statt bisher 11 Mio Euro für den Ökolandbau zur Verfügung, erklärte Meyer. Damit sei genügend finanzieller Spielraum für neue umstellungswillige Landwirte geschaffen worden. Dem Grünen-Politiker zufolge rückt Niedersachsen mit der Anhebung der Umstellungsbeihilfen vom Schlusslicht bei der Förderung des Ökolandbaus „in eine Spitzenposition” vor. Ziel sei es, möglichst schnell eine Trendwende einzuleiten und die rückläufige Entwicklung umzukehren. Niedersachsen halte mit einem Anteil von 2,8 % der Agrarfläche bisher die rote Laterne unter den Bundesländern.


Meyer wies darauf hin, dass für die von ihnen angekündigte Beihilfeerhöhung eine Genehmigung durch die EU-Kommission erforderlich sei, weshalb diese nur vorbehaltlich gewährt werden könne. Man sei aber zuversichtlich, dass die Kommission dem Schritt folgen werde. Laut Ressortchef können Landwirte Anträge zum Niedersächsischen und Bremer Agrar-Umweltprogramm vom 15. März bis zum 15. Mai 2013 bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen.


Wie bisher hätten sie die Möglichkeit, sich für verschiedene Agrarumweltmaßnahmen zu entscheiden, so für die Anlage von ein- oder mehrjährigen Blühstreifen auf Ackerflächen, für eine extensive Grünlandnutzung durch Verringerung der Betriebsmittelanwendung oder nach dem Prinzip der ergebnisorientierten Honorierung, für den Wiesenvogelschutz auf Grünland sowie den Ökolandbau. Die Förderung für alle Agrarumweltmaßnahmen laufe wieder über fünf Jahre. Bestehende Verpflichtungen könnten erhöht werden.


Im selben Antragsverfahren werden dem niedersächsischen Agrarressort zufolge auch die Maßnahmen des Umweltministeriums zur grundwasserschonenden Bewirtschaftung angeboten. Um das Antragsverfahren möglichst übersichtlich zu gestalten, gebe es wie im Vorjahr für alle Maßnahmen einen gemeinsamen Antrag. (AgE)



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