Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Urteil zu Jagdgenossenschaften: Verbände fordern bundeseinheitliche Umsetzung

Die deutschen Landwirtschafts-, Jagd- und Forstverbände haben sich gemeinsam dafür ausgesprochen, das Bundesjagdgesetz deutschlandweit anzupassen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die deutschen Landwirtschafts-, Jagd- und Forstverbände haben sich gemeinsam dafür ausgesprochen, das Bundesjagdgesetz deutschlandweit anzupassen. Hintergrund ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), wonach ein Grundeigentümer, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, durch die gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft unverhältnismäßig belastet sei.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Wie die Verbände nun fordern, dürfe eine Umsetzung des Urteils durch den Gesetzgeber jetzt auf keinen Fall zu einer Zersplitterung des Jagdrechtes führen oder die Zielsetzung des Bundesjagdgesetzes gefährden. Fest stehe, dass eine aus dem Urteil resultierende Möglichkeit zur Aufhebung der Bejagungspflicht für einzelne Grundstücke auf zu begründende Ausnahmefälle beschränkt werden muss. Die Entscheidung des Gerichtshofes beziehe sich nur auf den Fall der Ablehnung der Jagd aus Gewissensgründen. Wichtige Belange des Allgemeinwohls wie z.B. Tierseuchenprävention sowie die grundrechtlich geschützten Interessen Dritter müssten ebenso berücksichtigt werden wie die Fragen zur Regelung der Wildschadenshaftung.



Die vom Gerichtshof angenommene Verletzung der Eigentumsrechte bezieht sich laut den Verbänden ausschließlich auf die flächendeckende Bejagungspflicht. Weder die Jagdgenossenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts noch die Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften wurden von den Richtern kritisiert. Dies sei vor allem aus Sicht der direkt betroffenen Vertreter der Jagdgenossenschaften entscheidend. Bis zu einer Umsetzung des Urteils gilt die bestehende Rechtslage fort. Insbesondere ermöglicht das Urteil noch keinen Austritt aus der Jagdgenossenschaft, da Gerichte und Verwaltung einer neuen gesetzlichen Regelung nicht vorgreifen dürfen. Jetzt schon eingehende Anträge müssten daher zurückgestellt werden, heißt es.


Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.