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Patentrecht braucht Präzisierungen

Kritisch zur abwartenden Haltung der Bundesregierung gegenüber der Patentierungspraxis des Europäischen Patentamts hat sich der umweltpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Matthias Miersch, geäußert. Die Regierung bleibe weiterhin passiv.

Lesezeit: 2 Minuten

Kritisch zur abwartenden Haltung der Bundesregierung gegenüber der Patentierungspraxis des Europäischen Patentamts hat sich der umweltpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Matthias Miersch, geäußert. Obwohl die in München ansässige Behörde erneut ein Patent auf eine Chili-Pflanze aus konventioneller Züchtung erteilt habe, bleibe die Regierung passiv.


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„Die Bundesregierung wird ihrer Verantwortung in keiner Weise gerecht, wenn sie seit Jahren tatenlos dieser Entwicklung zusieht, obwohl es klare Beschlussfassungen des Gesetzgebers gibt“, kritisierte Miersch vergangene Woche in Berlin. Seit Monaten würden Präzisierungen im deutschen Patentrecht verschleppt, die dringend benötigte Auslegungshilfen ermöglicht.


Der SPD-Politiker hält den zuständigen Bundesministerinnen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Ilse Aigner vor, sie duckten sich weg, obwohl sie auf europäischer Ebene wichtige Impulse geben müssten. So könne es nicht sein, dass sich das Patentamt weiter auch aus Gebühren der erteilten Patente finanziere und kein wirkliches unabhängiges Kontrollgremium bestehe.


Erforderlich ist laut Miersch eine Grundsatzdiskussion über Rechte an Nahrungsmitteln, „die möglicherweise neben der aktuellen Patenterteilungspraxis auch auf europäischer Ebene nach Vorlage der Saatgutregeln durch die Europäische Kommission im Parlament beginnen könnte“. Mit dem Patentrecht, dem Sortenschutzrecht und dem Saatgutverkehrsrecht gebe es drei unterschiedliche Rechtsmaterien, die in den letzten Jahren zu Lasten der Verbraucher und Landwirte weiterentwickelt worden seien. Dabei verfüge man mit dem Sortenschutzrecht über ein völlig ausreichendes Instrumentarium, „ohne dass wir das Patentrecht brauchen“.


Das Saatgutverkehrsrecht sollte dem Anwalt zufolge ursprünglich der Ernährungssicherung dienen. Bei einer alten Sorte, die mehr als 20 Jahre auf dem Markt gewesen ist, sei eine erneute Zulassung überflüssig. Benötigt werde daher eine ganzheitliche Betrachtung der unterschiedlichen Rechtsmaterien, um den verschiedenen Interessen gerecht zu werden. (AgE)


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