Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

RLV: Ziel der Düngung aus den Augen verloren

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte am 18. Dezember 2014 den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung vorgelegt. „Die neuesten geplanten Verschärfungen, die der Entwurf vorsieht, würden die Düngepraxis nochmals drastisch beschränken.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte am 18. Dezember 2014 den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung vorgelegt. „Die neuesten geplanten Verschärfungen, die der Entwurf vorsieht, würden die Düngepraxis nochmals drastisch beschränken. Das Ziel der bedarfsgerechten Pflanzenernährung wird immer mehr aus den Augen verloren“, kommentierte der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) den Entwurf.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Der RLV sieht die große Gefahr, dass die vielen kleineren und mittleren Betriebe durch die teils überzogenen Auflagen, wie etwa die Einführung einer Sperrfrist für Festmist- und Kompostausbringung, erheblich in ihrer Wettbewerbskraft gefährdet werden. Die längere Lagerung von Mist könne sich dann zu einem echten Problem entwickeln. Dabei sei gerade die Mistausbringung in den Wintermonaten unter den Gesichtspunkten des Boden- und Gewässerschutzes gut möglich.


Einerseits fördere das Land NRW im Rahmen von Agrarumweltprogrammen die Haltung von Tieren auf Stroh und sehe hierin einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz, andererseits werde nun die Ausbringung des hiermit verbundenen Festmistes drastisch erschwert. Das politisch Gewollte werde ins Gegenteil verkehrt, so der RLV. Die für den Herbst vorgesehenen Beschränkungen der Menge von gerade einmal 1 kg/m², beispielsweise bei Rindermist, sei selbst mit der modernsten Ausbringtechnik wohl nicht zu realisieren.


Auch die Verbesserung der Humusbilanz von Ackerböden sei durch die Vorgaben und Beschränkungen der Anwendungen von Komposten im Herbst nicht mehr sachgerecht zu realisieren. Wer den Ressourcenschutz ernst nehme, wisse dabei um die Notwendigkeit des Komposteinsatzes, der auch im Rahmen der fachgerechten herbstlichen Ausbringung dem Gewässerschutz nicht entgegenlaufe. Schließlich enthalte Kompost nur wenig direkt verfügbaren Stickstoff, der durch den Anbau von Zwischenfrüchten aber langfristig im Boden gehalten werden könne, betont der RLV.


Die insgesamt geplante drastische Einschränkung der Herbstdüngung bringt nach RLV-Angaben nicht zwingend einen Fortschritt beim Gewässerschutz mit sich. So müssten Zwischenfrüchte ausreichend ernährt werden, damit diese effizient den Stickstoff im Boden binden könnten. Dies sei die Erfahrung aus mehr als 20 Jahren kooperativer Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserschutz im Rheinland.


Hierzu bedürfe es gerade unter den Bedingungen in den rheinischen Betrieben einer bedarfsgerechten Düngung im Herbst. Diese wäre durch die restriktiven Vorgaben des vorliegenden Verordnungsentwurfes nur eingeschränkt gedeckt. Ebenso könne sich das Verbot der Düngung des Gemüses im Winter aus Sicht des Gewässerschutzes zum Bumerang entwickeln. Pflanzen müssten dann ernährt werden, wenn ein Bedarf besteht, so der RLV.


Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.