Die EU-Direktzahlungen für das kommende Jahr sind gesichert: Das Europaparlament gab am vergangenen Mittwoch grünes Licht für eine Übergangslösung. Danach stehen während des Haushaltsjahres 2014 - aus dem die Beihilfen für 2013 bestritten werden - für die Erste Säule in Deutschland maximal 5 329,6 Mio Euro zur Verfügung. Hinzu kommen nicht ausgeschöpfte Direktzahlungen in Höhe von 42,6 Mio Euro, die in die ländliche Entwicklung übertragen werden.
Die Übergangsregelung, die mit den Mitgliedstaaten abgesprochen ist und vom Ministerrat so schnell wie möglich durchgewunken werden soll, war notwendig, weil für das Haushaltsjahr 2014, das bereits unter den neuen mehrjährigen Finanzrahmen bis 2020 fällt, eine rechtliche Lücke besteht: Die reformierte Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird nämlich frühestens mit Beginn des Kalenderjahrs 2014 angewendet, wenn der Großteil der Direktzahlungen für 2013 bereits ausgezahlt ist.
Der sozialistische Berichterstatter Manuel Luis Capoulas Santos setzte dabei ferner durch, dass Großbritannien wie bisher freiwillig Extramittel in die Zweite Säule umschichten darf. Im ursprünglichen Kommissionsentwurf war diese Option nicht vorgesehen - ebenso wenig wie die für Deutschland wichtige Umwidmung nicht verwendeter Direktbeihilfen. Die FDP-Europaabgeordnete Britta Reimers bezeichnete die erzielte Einigung als „ein gutes Beispiel für eine gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Europäischen Parlament“. Der beschrittene Weg liefere ein gutes Vorbild für die weitere GAP-Reform. (AgE)
vgl.:
Geteiltes Echo zu Berichtsentwürfen des Europaparlaments (22.6.2012)
EU-Parlament legt Berichtsentwurf zur Agrarreform vor (19.6.2012)
Deutschland ist Vorreiter in der Gemeinsamen Agrarpolitik (4.7.2012)