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Aigner plant Quote für Maisanbau

Bundesagrarministerin Ilse Aigner denkt offenbar darüber nach, den Maisanbau für Biogasanlagenbetreiber zu begrenzen. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter Berufung auf ein Positionspapier des Ministeriums berichtet, prüfe man derzeit, ob Boni für Strom aus Biomasse nur noch gezahlt werden sollen, wenn ein bestimmter Maisflächenanteil nicht überschritten wird.

Lesezeit: 4 Minuten

Bundesagrarministerin Ilse Aigner denkt offenbar darüber nach, den Maisanbau für Biogasanlagenbetreiber zu begrenzen. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter Berufung auf ein Positionspapier des Ministeriums berichtet, prüfe man derzeit, ob Boni für Strom aus Biomasse nur noch gezahlt werden sollen, wenn ein bestimmter Maisflächenanteil nicht überschritten wird. Die Rede sei von einem Wert von nicht mehr als 50 % Maisanteil pro Betrieb. Hintergrund ist die starke Zunahme des Maisanbau auf heute 2,4 Mio. ha. Das Ministerium sieht als Ursache dafür eine Überförderung von Biogasanlagen, was das reformierte EEG jetzt korrigieren könnte.

 

Wörtlich heißt es in dem Positionspapier: „Durch die Förderung von Strom aus Biogasanlagen ist eine deutliche Verschiebung der Maisverwertung zu Gunsten der energetischen Nutzung erkennbar.“ Das wiederum habe zu Flächenknappheit und höheren Pachtpreisen geführt. Aigners Ministerium bemängelt darüber hinaus einseitige Fruchtfolgen. Hier plane man ebenfalls neue Vorgaben für die Bauern, sprich Begrenzungen, schreibt die Zeitung weiter. Auch verpflichtende Blühstreifen in Energiemaisfeldern seien im Gespräch.

 

Zuletzt hatte das Umweltministerium ein Papier veröffentlicht, in dem konkrete Vorschläge für die künftige Unterstützung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien genannt wurden. Die Behörde empfahl z.B., die Förderung für Biomasseanlagen um 10 bis 15 % zu kürzen und den Bonus für das Verfeuern von Gülle zu halbieren. Dem Agrarministerium geht das aber laut FAZ zu weit. Das BMELV plane stattdessen, kleinen Gülleanlagen eine neue, eigene Vergütungsstufe anzubieten, die Förderung für Großanlagen zu kürzen, den Bonus für nachwachsende Rohstoffe um 1 Cent zu senken, den Landschaftspflegebonus abzuschaffen sowie einen neuen Reststoffbonus einzuführen. Als Entschädigung soll die Grundvergütung bis zu 16 statt bisher 11,67 Cent/Kwh betragen.

 

Interessant wird schließlich noch, wie die Förderung für kleine, dezentrale Biogasanlagen aussehen könnte. Während das Umweltministerium von überförderten Kostentreibern spricht, will Aigner die kleinen Anlagen der Bauern rentabel halten, so die FAZ. (ad)


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Auszug aus dem Positionspapier


Das BMELV sieht folgende Handlungsschwerpunkte für notwendige Änderung im EEG:


I. Entschärfung der Flächenkonkurrenzen durch:

  • Entkopplung des Gülle- vom NawaRo-Bonus und Neuausrichtung dieser beiden Boni bei gesenktem Vergütungsniveau
  • Stärkere Degression für Anlagengrößen von > 5 MW

  • Verstärkter Einsatz von biogenen Reststoffen sowie Stoffen mit geringem energetischen Potential wie Gülle und Landschaftspflegematerial (Reststoffbonus)

  • Einführung einer neuen Vergütungsstufe für kleinere Anlagen bis 75 kW zur überwiegenden Gülleverwertung (> 80%)

  • Abschaffung des Ausschließlichkeitsprinzips zur Nutzung möglichst aller energiehaltigen Rohstoffe und Erweiterung der Rohstoffpalette (Substratbonus).
  • Schaffung einer angemessenen Vergütungsstruktur, die auch bei energiearmen Substraten einen wirtschaftlichen Betrieb zulässt.
  • Prüfung von Maßnahmen im Fachrecht zur Begrenzung z.B. des Maisanbaus


II. Förderung der bedarfsgerechten Verstromung

Hierfür soll der bisherige Technologiebonus neu strukturiert werden. Die Zahlung eines Bonus soll künftig nur noch für die Gasaufbereitung für Gaseinspeisung oder als Technologiekomponente für zusätzlich installierte Leistung für die bedarfsgerechte Einspeisung und zusätzliche Speicher gezahlt werden.


III. Gemeinsame Nutzung von Biogas und Erdgas in einer Anlage

Öffnung des Ausschließlichkeitsprinzips für die gemeinsame Nutzung von Biogas und Erdgas in einer „EEG-Anlage“.


IV. Sinnvolle Wärmenutzung

Anlagenbetreiber müssen sinnvolle Wärmenutzungskonzepte ausweisen und zusätzliche Einnahmen selbst generieren. Der KWK-Bonus kann entfallen, da eine sinnvolle Wärmenutzung für die effiziente Betreibung der Anlage unverzichtbar sein soll.


V. Zusätzliche Maßnahmen

Flankierend können auch zusätzliche Rahmenbedingen geschaffen werden, die geeignet sind, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu unterstützen. BMELV unterstützt daher ausdrücklich Maßnahmen zur Systemintegration wie die Einführung eines Marktprämienmodells sowie der weiteren Garantie eines Grünstromprivilegs unter dem jeweiligen Vorbehalt der Freiwilligkeit der Nutzung.


Download:



Lesen Sie dazu auch:

Aigner bereitet Positionspapier zur EEG-Novelle vor (11.5.2011)






 

 

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