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Seit Wochen ausgebüxt

Landkreis Göttingen fängt 12 weitere entlaufene Galloways ein

Dem Kreis Göttingen ist es geglückt, 12 weitere der seit Wochen umherstreifenden Galloway-Rinder einzufangen. Nun sollen die restlichen Tiere in einer großen Aktion dazukommen, die Betretungsverbote gelten weiter.

Lesezeit: 3 Minuten

Von den 70 im Landkreis Göttingen vor Wochen entlaufenen Galloway-Rindern konnten nun 12 weitere eingefangen werden. Wie der Kreis mitteilt, konnte die kleine Teil-Herde in Weißenborn in der Gemeinde Gleichen festgesetzt werden.

Um nun auch noch die anderen Rinder zu bekommen, verlängert der Kreis die Betretungs- und Aufenthaltsverbote für die Bürger bei Ischenrode erneut. Auch im Gartetal wird ein Sperrbezirk durch die Stadt Göttingen und die Gemeinden Gleichen und Friedland eingerichtet.

„Wir bitten alle Betroffenen um Verständnis für die Maßnahme“, sagt Kreisveterinärdezernentin Doreen Fragel. „Die erneute Verlängerung ist notwendig, um die restlichen freilaufenden Rinder so schnell wie möglich einfangen zu können. Wir wissen, dass es für viele Menschen eine Einschränkung bedeutet und bitten um Nachsicht.“

Wie schon bei der letzten geglückten Fangaktion werden auch für die restlichen Rinder bei Bedarf Betäubungsgewehre zum Einsatz kommen. Im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr können Jäger im Notfall eingreifen, um insbesondere zu verhindern, dass Rinder auf die öffentliche Straße laufen und so Verkehrsunfälle verursachen. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen bleiben weiterhin bestehen, denn die Tiere sind in den Bereichen Gartetal und Ischenrode weiterhin frei unterwegs.

Bürger, Störer und vor allem der Tierbesitzer müssen draußen bleiben

Der Landkreis unternimmt kontinuierlich Versuche, um die Rinder nach und nach einzufangen. Ein Großteil ist bereits eingefangen. Für die verbliebenen Rinder bedarf es jedoch der Einrichtung von Sperrgebieten, der Erfolg dieser Aktionen wäre gefährdet, wenn unbefugte Dritte die Sperrzone betreten und bewusst oder unbewusst den Einsatz stören. Schon die bloße Anwesenheit von Menschen innerhalb der Sperrzonen erschwert die geplanten behördlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Rinder. Die Aussprache eines Betretungs- und Aufenthaltsverbots ist daher dringend erforderlich.

Ausgenommen von der Sperrzone ist die Verbindungsstraße zwischen Bremke und Ischenrode, Landstraße 567. Es ist jedoch untersagt, aus nicht verkehrsbedingten Gründen anzuhalten oder Licht- oder Tonsignale abzugeben.

Zutritt haben nur Bedienstete und Beauftragte der Gemeinde Gleichen, die Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes, sowie Bedienstete des Landkreises Göttingen und von diesen beauftragte Personen. Von diesem Betretungsverbot ebenfalls ausgenommen sind zuständige Jagdpächter und Landwirte im Rahmen ihrer Bewirtschaftung.

Das Betretungsverbot gilt auch für den Halter der Galloway-Rinder, die derzeit innerhalb der genannten Sperrzone oder in deren näherer Umgebung in mehreren Gruppen frei herumlaufen.

Verstöße gegen diese Anordnung können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden. Polizei oder die Gemeinde Gleichen können eine Person in Unterbindungsgewahrsam für maximal sechs Tage nehmen, wenn es nötig ist, einen Platzverweis durchzusetzen, so der Kreis.

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