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Bullenmast: Eine Luftnummer

Lesezeit: 2 Minuten

Das niedersächsische Hilfsprogramm für existenzbedrohte Rindermäster kriti-sieren viele Landwirte und Berater als politische Luftnummer. Sie befürch-ten, dass viele der betroffenen Betriebe leer ausgehen werden, da kaum ein Mä-ster die hohen Anforderungen erfüllt. Als existenzbedroht gelten nur Be-triebe, deren Umsatzanteil aus den Rin-derverkäufen mindestens 25 % am ge-samten Betriebsumsatz erreichte (Wirt-schaftsjahre 98/99 und 99/2000). Zudem muss der gesamte Umsatz des Betriebes im Zeitraum von Dezember 2000 bis En-de November 2001 um mehr als 20% hin-ter den der beiden Referenzjahre zurück-fallen. Nachgewiesen werden muss dies an Hand von Einzelbelegen. Die betrof-fenen Mäster können Hilfen in Höhe von 30 % des Umsatzrückganges, maximal aber 30 000 DM, als Zuschuss erhalten. Die wichtigsten Kritikpunkte: In vielen Betrieben sind die gesamten Umsatzerlöse nicht um 20 % gesunken. Eine Existenzgefährdung setzt schon bei geringeren Umsatzeinbußen ein. Wachsende Betriebe, die in den bei-den Referenzjahren die Bullenmast auf-gestockt haben, können in der Regel kei-ne Mindererlöse in Höhe von 20 % nach-weisen. Trotz Aufstockung mussten sie durch den enormen Preisverfall bei Rindfleisch aber dennoch erhebliche Verluste verbuchen. Durch die Auf-stockung sind auch die Kosten angestie-gen. Das wird jedoch nicht berücksich-tigt. Das Geld soll frühestens An-fang Dezember ausgezahlt wer-den. Liquiditätsschwache Bullenmäster sind auf eine sofortige Finanz-spritze angewiesen. Im Landwirtschaftsministerium in Hannover hat man die Schwachstellen im Hilfsprogramm inzwischen erkannt. Nachbesserungen räumt man dort aber nur wenig Chancen ein, da diese von der EU notifiziert werden müssten. Trotz-dem rät das Ministerium allen existenz-gefährdeten Mästern bis zum 15. Septem-ber einen Antrag zu stellen. Über Härte-fälle könne dann immer noch im Einzelfall ent-schieden werden.

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