Die Biomilchbranche hat die Umstellung vom Anbinde- auf den Laufstall schon hinter sich – und eine praktikable Lösung gefunden.
Im Jahr 2000 hat eine EU-Verordnung den Ausstieg aus der Anbindehaltung definiert. Es galt eine Übergangsfrist von zunächst zehn Jahren, letztlich hat sich diese auf dreizehn Jahre verlängert. Seit 2013 gilt eine Laufstallpflicht für Biomilcherzeuger.
Ausnahme für Kleinbetriebe:
Ausgenommen davon sind kleine Betriebe bis maximal 20 Kühe plus Nachzucht. Sie dürfen ihre Tiere weiter in Anbindeställen kombiniert mit Auslauf halten. Als Auslauf gilt Weidegang im Sommer und zwei-mal pro Woche Auslauf im Winter. Bayern und Baden-Württemberg haben diese Obergrenze auf maxi-mal 35 Kühe plus Nachzucht hochgesetzt.Für die Betriebe hat die Umstellung relativ reibungslos geklappt, sagt Oliver Alletsee von Bioland: „Die Milcherzeuger hatten Planungssicherheit. Zwar haben auch einige aufgehört, aber die meisten haben eine Auslaufmöglichkeit geschaffen oder die Tierzahl abgestockt, um unter die Obergrenze zu kommen.“