Weil sie sich durch das Gebimmel der Kuhklocken und die vielen Fliegen gestört fühlt, hat eine Frau im oberbayerischen Holzkirchen eine benachbarte Bäuerin beklagt. Das Landgericht München II wies die Klage aber ab.
Presseberichten zufolge geht der Streit schon seit Jahren, es geht um Gerüche, Geräusche und sonstige Störungen durch die Rinder auf der Weide. Nachdem ihr Ehemann bereits vor Gericht gescheitert war, versuchte es nun seine Frau. Die Richter erklärten jedoch, ihr stehe kein Anspruch zu, weil ihr Mann ja Eigentümer des Haus-Grundstücks sei. Zudem bezweifelt das Gericht, ob die Belästigung wesentlich sei. Auch an der von ihr vorgebrachten "Ortsunüblichkeit" der Weidenutzung hatten die Richter Zweifel. Es sei um fünf Kühe mit vier Glocken über sechs Wochen und acht Kühe mit sechs Glocken über viereinhalb Wochen gegangen, listete das Gericht auf.
Die Klägerin argumentierte dagegen, die Klocken würden auch nachts läuten, sie habe darüber genau Buch geführt. Sie könne dabei nicht schlafen. Das Gericht erinnert sie daraufhin an den Vergleich, den ihr Mann damals bei seinem Verfahren schon zugestimmt habe: Die Kühe mit Glocken sollen nur im mindestens 20 Meter entfernten Teil der Weide grasen.
Der Ehemann wartet inzwischen auf die zweite Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) München. Ob auch die Frau vor das OLG zieht, ist noch offen.