Ab Januar 2014 müssen niederländische Betriebe, die zu viel Phosphat produzieren, einen Teil dieser Überschüsse außerhalb der Landwirtschaft verarbeiten bzw. absetzen. Das sieht eine neue Regelung vor, die morgen im niederländischen Parlament verabschiedet werden soll. Betroffene Betriebe müssen die Gülle entweder in andere Staaten, wie z.B. Deutschland oder Frankreich, exportieren oder außerhalb der Landwirtschaft verwerten lassen. Eine Verwertungsmöglichkeit ist, die Gülle zu trocknen und dann verbrennen zu lassen.
Besonders hart trifft es die Betriebe im viehdichten Süden Hollands. Im nächsten Jahr müssen sie 30 % ihrer P-Überschüsse außerhalb der Landwirtschaft verwerten, Betriebe im Osten der Niederlande müssen 15 % der Überschüsse verwerten, im Rest des Landes sieht die Regelung 5 % vor. Im Jahr 2015 werden die Werte weiter angehoben. Durch die Neuregelung will man erreichen, dass der Phosphatanfall von derzeit 160 Mio. kg gesenkt wird.
Laut holländischen Berechnungen können in den Niederlanden maximal 130 bis 140 Mio. kg Phosphat auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht werden. Des Weiteren wird die Abschaffung der Produktionsrechte für Schweine und Geflügel vorerst von 2015 auf 2018 verschoben. Für Milchviehhalter soll es 2015 keine Produktionsrechte geben. Darüber wurde im Zuge des Quotenausstiegs 2015 spekuliert. Milchviehhalter, die zu wenig Güllenachweisflächen haben, müssen voraussichtlich 100 % der Gülleüberschüsse verarbeiten. (ar)
Lesen Sie auch:
Produktionsrechte in Holland bleiben vorerst bestehen!