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Schlachthofschließung: Danish Crown erhält 1,9 Mio. € EU-Hilfe

Die EU-Mittel fließen in ein Maßnahmenpaket für die 390 Beschäftigten, die durch das Aus des Schlachthofs in Sæby ihren Arbeitsplatz verloren hatten.

Lesezeit: 2 Minuten

Für seinen 2023 geschlossenen Schlachthof im dänischen Sæby erhält das Schlachtunternehmen Danish Crown (DC) 1,9 Mio. € EU-Hilfe. Die Gelder stammen aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung für entlassene Arbeitnehmer (EGF) und wurden vor Kurzem vom Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments genehmigt.

Dänemark hatte die Unterstützung durch den Fonds Anfang Dezember 2023 beantragt. Zur Begründung räumten die Abgeordneten ein, dass „sich der dänische Schlachthofsektor in einer Strukturkrise befindet“. Die abschließende Genehmigung durch das gesamte Europäische Parlament wird während der Plenarsitzung vom 22. bis 25. April in Straßburg erwartet.

Unterstützungspaket für entlassene Mitarbeiter

Die EU-Gelder sollen ein Unterstützungspaket finanzieren, das Beratungsdienstleistungen, Unterstützung bei der Arbeitssuche und Schulungen für die entlassenen Mitarbeiter umfasst. Die Schulung hilft beispielsweise, sich für verschiedene Branchen und Dienstleistungen neu zu qualifizieren und digitale und andere von Arbeitgebern nachgefragte Fähigkeiten zu verbessern. Ein weiterer Schwerpunkt wird auf der Sprachförderung liegen, da 41 % der entlassenen Arbeitnehmer nicht fließend Dänisch sprechen. Zudem erhalten die ehemaligen Beschäftigten auch eine direkte Zulage, wenn sie eine Ausbildung absolvieren oder sich eine neue Beschäftigung suchen.

Nationale Kofinanzierung

Die geschätzten Gesamtkosten dieses Unterstützungspakets belaufen sich auf 3,1 Mio. €, wobei 60 % nun vom Europäischen Fonds gedeckt werden und die restlichen 40 % von der dänischen Wirtschaftsbehörde, den Gemeinden rund um die Schlachtstätte und von Danish Crown selbst.

Hintergrund

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung für entlassene Arbeitnehmer (EGF) ist ein besonderes EU-Instrument, um die Solidarität der EU mit europäischen Arbeitnehmern oder Selbstständigen auszudrücken, die aufgrund von Umstrukturierungen entlassen wurden, und um ihnen bei der Suche nach neuen Arbeitsplätzen zu helfen. In der Regel kann der EGF aktiviert werden, wenn ein einzelnes Unternehmen (einschließlich seiner Zulieferer und nachgeschalteten Hersteller) mehr als 200 Arbeitnehmer entlässt. Der EGF verfügt für den Zeitraum 2021–2027 über ein Jahresbudget von 210 Mio. €. Er kann 60 % bis 85 % der Kosten von Projekten finanzieren, die entlassenen Arbeitnehmern helfen sollen, einen anderen Arbeitsplatz zu finden oder ein eigenes Unternehmen zu gründen.

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