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Wie attraktiv ist die neue Tierwohlförderung für Schweinehalter?

Die Bundesregierung fördert in einem neuen Programm Investitionen und laufende Mehrkosten in Tierwohlställen. Sollten Schweinehalter deshalb jetzt auf höhere Haltungsstufen umsteigen?

Lesezeit: 5 Minuten

Unser Experte: Wilfried Brede, Serviceteam Alsfeld GmbH

Seit März können Schweinehalter Fördergelder für den Um- oder Neubau von Ställen auf höhere Haltungsformen beantragen. Im Rahmen des „Bundesprogramms zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung“ stehen dafür im Zeitraum von 2024 bis 2033 rund 1 Mrd. € zur Verfügung.

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Im Mastbereich werden die drei höchsten Haltungsformen „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“ der neuen staatlichen Tierhaltungskennzeichnung gefördert. Sauenhalter möch­te man beim anstehenden Um- oder Neubau des Deckzentrums und Abferkelstalls finanziell unter­stützen. Aber auch der Warte- und Ferkelaufzuchtstall können entsprechend den Vor­gaben gefördert werden. Die zuständige Bewilligungsstelle ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Umfangreiche Kriterien

Das Förderprogramm besteht aus zwei Säulen, die Landwirte unabhängig voneinander in Anspruch nehmen können. Zum einen können Schweinehalter Zuschüsse zu den Investitionskosten für Neu- und Umbauten und zum anderen für die laufenden Mehrkosten in den tiergerechteren Haltungssystemen beantragen. Dabei gibt es jedoch umfangreiche Vorgaben (siehe Übersicht 1).

Ein zentraler Punkt ist das Außenklima. Es muss einen wesentlichen Einfluss auf das Stallklima haben. Zudem gelten großzügige Flächenvorgaben. Außerdem ist eine Aufstockung der Tierzahl nur bei einem Neueinstieg in die Veredlung oder bei betrieblicher Diversifizierung möglich. Das ist z. B. der Fall, wenn der Betrieb die Schweinehaltung als weiteres Standbein wählt.

Bei der Förderung der laufenden Mehrkosten müssen weitere Bedingungen erfüllt werden. Dazu zählt u. a., dass bis zur Schlachtung zunächst mindestens 50 %, ab 2026 dann 70 %, der Mastschweine einen unversehrten Ringelschwanz aufweisen müssen.

Bei Investitionen im Sauenbereich ist darüber hinaus zu beachten, dass Landwirte nach dem Neu- oder Umbau keine Übergangsfristen bezüglich der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mehr in Anspruch nehmen können. Die Förderung für das Deckzen­trum und den Abferkelstall können sie aber getrennt voneinander beantragen.

Jährlicher Neuantrag nötig

Bei den laufenden Mehrkosten sind die Kosten förderfähig, die dem Betrieb bei der Erfüllung der Premiumanforderungen im Vergleich zur Haltung nach Gesetzesstandard entstehen. Dazu hat das Thünen-Institut Pauschalen pro Sau, Aufzuchtferkel und Mastschwein ermittelt, die von der BLE voraussichtlich so übernommen werden­.

Alle Anträge werden im Windhundverfahren bearbeitet. Für die Förderung der laufenden Mehrkosten müssen sich zunächst die Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme einmalig bei der BLE registrieren. Sie gewährleisten damit die Einhaltung der Premiumanforderungen. Nach Anerkennung der Förderfähigkeit können Mitgliedsbetriebe dann die Förderung beantragen. Die Bewilligung gilt immer nur für das jeweilige Jahr. Danach können Schweinehalter bis zum 31. März für das nächste Jahr einen neuen Förderantrag stellen.

Gestaffelte Förderung

Manche Schweinehalter fragen sich nun, ob sich dank Förderprogramm der Umstieg auf höhere Haltungsstufen lohnt. Um das zu beurteilen, haben wir anhand eines Beispielbetriebs die Neubaukosten für einen Schweinemaststall mit 1.500 Plätzen in den vier ver­schiedenen Haltungsformen miteinander verglichen (siehe Übersicht 2).

Die Zuschüsse zu den Investitionskosten in den Haltungsstufen „Frischluft“ und „Auslauf“ sind dabei gestaffelt:

  • Bis 500.000 € Investition werden 60 % der Summe gefördert.

  • Von 500.000 bis 2 Mio. € liegt die Förderquote bei 50 %.

  • Wer zwischen 2 und 5 Mio. € investiert, erhält 30 % Förderung.

Außerdem ist zu beachten, dass in den Jahren 2024 bis 2027 pro Betrieb ein maximales Investitions­volumen von 5 Mio. € gefördert wird. Die Höchstfördersumme pro Betrieb liegt somit bei 1,95 Mio. €.

Vergünstigte Zinskonditionen der Rentenbank

Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat ihr Darlehensprogramm für zukunftsweisende Investitionen durch das neue Zukunftsfeld „Stallum­bauten für mehr Tierwohl“ erweitert. ­Gefördert wird der Umbau beste­hender Stallanlagen, die mindestens die Anforderungen der Haltungsform 3 bzw. „Frischluftstall“ erfüllen.

Die im Rahmen des Förderprogramms gültige Zinskondition „LR-Premium“ ist 0,45 Prozentpunkte günstiger als die Rentenbank-Standardkondition „LR-Basis“. Wie in ­allen anderen Förderprogrammen bietet die Rentenbank Darlehens­laufzeiten von 3 bis 50 Jahren und Zinsbindungen bis zu 20 Jahre an. Landwirte beantragen das Darlehen wie üblich bei den Hausbanken. Den Neubau von Ställen mit erhöhtem Tierwohl fördert die Rentenbank durch ihr bestehendes Programm „Nachhaltigkeit“.

Bei der Förderung der laufenden Mehrkosten gibt es Obergrenzen bei den Tierzahlen in zwei gestaffelte Sätze:

  • In der ersten Stufe wird für 80 % der pauschal berechneten förderfähigen Mehrkosten gezahlt.

  • In Stufe 2 beträgt der Fördersatz 70 % der berechneten Pauschale.

Bei den Mastschweinen reicht die erste Stufe bis 1.500 Tiere. Die zweite umfasst alle darüber hinausgehenden Schweine bis zu einer Obergrenze von 6.000 Tieren. Daraus ergeben sich für den betrachteten Beispielbetrieb die in Übersicht 3 dargestellten Fördersummen in den beiden Haltungsstufen „Frischluft“ und „Auslauf“.

Welcher Erlös ist nötig?

Bevor Schweinehalter voreilig Umbau bzw. Neubaupläne schmieden, sollten sie die Situation auf ihrem Betrieb betriebswirtschaftlich genau kalkulieren. In der Übersicht 4 wurden die vier ­Varianten anhand von durchschnittlichen Betriebszahlen gesamtwirtschaftlich gegenübergestellt. Die Förderung der Investitionskosten bei den Varianten „Frischluft“ und „Auslauf“ wurde in den Festkosten entsprechend berücksichtigt.

Dabei zeigt sich, dass der Beispielbetrieb nur in der Variante „Frischluft“einen positiven Unternehmergewinn von 4,18 € pro Mastschwein erzielt. Alle anderen Haltungsformen ergeben ein negatives Ergebnis von bis zu - 16,24 € je Tier. Anhand der Vollkosten wurde daraufhin der Mindesterlös berechnet, den Mäster zur Deckung der Kosten in den jeweiligen Varianten bei einem Schlachtgewicht von 98,75 kg erzielen müssen. Dabei zeigt sich, dass dieser in der obersten Haltungsform mit 1,91 € trotz Förderung am höchsten ist.

Umbau attraktiver?

Die Ergebnisse verdeutlichen, dass sich Schweinemäster beim Einstieg in höhere Haltungsformen nicht auf die Förderung verlassen sollten. Es kommt vielmehr darauf an, vorher einen passenden Vermarktungspartner im Handel zu finden, über den die tatsächlichen Mehrkosten am Markt finanziert werden.

Außerdem ist zu beachten, dass in der Kalkulation mit einer Neubauvariante gerechnet wurde. Besteht auf dem Betrieb die Möglichkeit, ein Altgebäude entsprechend den Vorgaben umzubauen, ergibt sich möglicherweise eine attraktivere Kalkulation. Schweinehalter sollten daher alle Gegebenheiten einzelbetrieblich prüfen.

Ihre Meinung ist gefragt

Wie beurteilen Sie das neue Bundesförderprogramm zum Umbau der Tierhaltung? Schreiben Sie uns per Mail an: anna.huettenschmidt@topagrar.com

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