Sicherheitsabstände von etwa 30 m dürften ausreichen, um die Larven von empfänglichen Schmetterlingen und Motten vor dem Bt-Gift der gentechnisch veränderten Maislinie TC1507 zu schützen. Zu diesem Schluss kommt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in einem aktuellen Ergänzungsgutachten, das auf Wunsch der Europäischen Kommission angefertigt wurde.
Danach würde eine Entfernung des Maisfeldes von 30 m ausreichen, dass die Sterblichkeit von Insektenlarven in benachbarten Naturschutzgebieten höchstens marginal beeinflusst wird. Ferner empfiehlt die EFSA die Ansaat von nicht gentechnisch verändertem Mais als Pufferzone zu anderen Feldfrüchten. Je nach Standort könnte sich dabei die Anlage von Randstreifen oder von Blöcken konventionellen Maises als vorzüglich erweisen.
TC1507 ist eine Gemeinschaftsentwicklung der Firmen Pioneer Hi-Bred und Dow AgroScience, die die Zulassung zum Anbau in der EU beantragt haben. Die Maispflanze kann durch Produktion des Bt-Gifts Schädlinge wie den Maiszünsler abwehren und ist gegenüber dem Herbizid Glufosinat tolerant. Die EFSA hatte bereits vor einem Jahr Bedenken hinsichtlich des Anbaus verworfen, solange bestimmte Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, vor allem die Einhaltung von Sicherheitsabständen zu Naturschutzgebieten sowie den parallelen Anbau von konventionellem Mais, um zu verhindern, dass die Schädlinge resistent werden.
Unterdessen warnte die Umweltorganisation Greenpeace vor einer starken Ausweitung des Herbizideinsatzes, sollten in der EU neue gentechnisch veränderte Organismen (GVO) wie Mais, Sojabohnen oder Zuckerrüben zum Anbau zugelassen werden. Laut einem aktuellen Greenpeace-Bericht befinden sich derzeit 26 solcher GVO im Zulassungsverfahren. Von diesen Pflanzen seien 19 herbizidtolerant. Dadurch könnte der Pflanzenschutzmitteleinsatz im Jahr 2025 um bis zu 15 Mal höher ausfallen als heute, so Greenpeace. Glyphosat- und glufosinattolerante GVO sind für den großflächigen Einsatz von Breitbandherbiziden wie Roundup ausgelegt. (AgE)
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