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topplus Ausschreibung Windenergie an Land

Bremst die Bundesnetzagentur die Windenergie unnötig aus?

Die BNetzA kürzt die mögliche Gebotsmenge für die nächste Windenergieausschreibung am 2. November. Ein falsches Signal – und zudem völlig unnötig, kritisiert der Bundesverband Windenergie.

Lesezeit: 2 Minuten

Statt der ursprünglichen Ausschreibungsmenge von 3192 MW will die Bundesnetzagentur (BNetzA) bei der nächsten Windenergieausschreibung zum Gebotstermin am 2. November nur 2087 MW ausschreiben. Grund: Die Agentur erwartet, dass die Gebotsmenge unterzeichnet wird, weil sich nicht genug Projektierer an der Ausschreibung beteiligen würden. Es ist bereits das dritte Mal in Folge, dass das Volumen kürzt. Dazu ist sie laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) berechtigt, um den Wettbewerb um das günstigste Gebot anzureizen.

BWE: „Das falsche Signal“

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Der Bundesverband Windenergie (BWE) hält die Annahme der BNetzA für falsch: „Es stehen nach unserer Analyse genügend Genehmigungen zur Verfügung, um das ursprüngliche Ausschreibungsvolumen von 3.192 MW zu befüllen. Vor diesem Hintergrund ohne Not das Volumen derart deutlich zu beschneiden, setzt ein falsches Signal”, kritisiert die BWE-Präsidentin, Bärbel Heidebroek.

Ursprünglich sollten 2023 rund 12,8 GW in die Ausschreibung gehen. Sogar, wenn die Ausschreibungsrunde zum 1. November nun voll ausgefüllt würde, könnten in diesem Jahr noch rein rechnerisch maximal 6.496,5 MW einen Zuschlag erhalten.

Der BWE weist darauf hin, dass derzeit ein schon genehmigtes, aber noch nicht bezuschlagtes Volumen von in Summe 3.860 MW aus den Jahren 2021 (180 MW), 2022 (600 MW) und 2023 (3.065 MW) bereitsteht. Das ursprünglich geplante Volumen von 3.192 MW wäre also erreichbar gewesen. Damit hätte zu Ende des Jahres das Gesamtzuschlagsvolumen bei 7.601,9 MW liegen können. „Durch die Kürzung bleiben wir aber deutlich hinter den Zubauzielen zurück“, kritisierte die BWE-Präsidentin.

Die Bundesnetzagentur sollte nun zumindest möglichst früh den Höchstwert für das kommende Jahr festlegen. „Angesichts der weiter dramatischen Preis- und Zinssteigerungen muss dieser mindestens auf dem aktuellen Niveau belassen werden. Die Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette brauchen schnell Planungssicherheit, um ihre Investitionsentscheidungen zu treffen“, unterstreicht Heidebroek. 2022 habe die BNetzA buchstäblich bis zum letzten Tag gewartet, um die Anhebung der Höchstwerte zu verkünden. Das dürfe sich nicht wiederholen.

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