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topplus Einspeisevergütung

Bundesnetzagentur hebt Höchstwerte für Wind- und Solar-Ausschreibungen massiv an

Die Bundesregierung will mit einer höheren Einspeisevergütung die Beteiligung an Ausschreibungsverfahren erhöhen. Laut BWE könnte 2023 zu einem entscheidenden Jahr für die Windenergie werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesnetzagentur hat die Höchstwerte für die Ausschreibungen des Jahres 2023 für Windenergie an Land auf 7,35 ct/kWh und für Aufdach-Solaranlagen auf 11,25 ct/kWh festgelegt.

„Die neu festgelegten Höchstwerte ermöglichen auskömmliche Einnahmen für Anlagen, die im kommenden Jahr an den Ausschreibungen teilnehmen. Ich hoffe, dass damit die deutlich zurückgegangenen Gebotszahlen wieder ansteigen und sich erneut Wettbewerb entwickeln kann“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

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„Die Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächensolaranlagen wird derzeit vorbereitet, um auch in diesem Segment stabile Bedingungen zum Erreichen der Ausbauziele zu schaffen. Eine Erhöhung der Höchstwerte für die Innovationsausschreibungen wird ebenfalls Anfang des kommenden Jahres geprüft.“

Anpassungen an gestiegene Erzeugungskosten

Mit den Anpassungen der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur auf die gestiegenen Kosten im Bereich von Errichtung und Betrieb von Anlagen sowie auf gestiegene Zinskosten bei einer Finanzierung von Anlagen.

Aufgrund der gestiegenen Kosten war ein starker Gebotsrückgang bei den Ausschreibungen dieser Technologien im Jahr 2022 zu beobachten. Bei Windenergieanlagen wurden trotz ausreichend vorhandener genehmigter Projekte nur wenige Gebote eingereicht. Bei den Aufdach-Solaranlagen hat sich die Gebotsmenge im Dezembertermin fast halbiert. So kam es bei beiden Technologien trotz im Vorfeld bereits reduzierter Ausschreibungsvolumina zu deutlichen Unterdeckungen.

Der Deutsche Bundestag hat aus diesem Grund die Kompetenzen der Bundesnetzagentur am 15. Dezember 2022 erweitert: Die Bundesnetzagentur ist jetzt ermächtigt, Erhöhungen um bis zu 25 % vorzunehmen. Zuvor waren nur Erhöhungen der Höchstwerte um 10 % möglich. Von der erweiterten Kompetenz hat die Behörde nun schnellstmöglich Gebrauch gemacht. Die beiden Festlegungen gelten für die Ausschreibungen im Jahr 2023 und damit bereits für die Gebotstermine zum 1. Februar 2023.

Entscheidendes Jahr für die Windenergie

„Dass die Bundesnetzagentur in vollem Umfang von der neu geschaffenen Möglichkeit zur Anpassung des Höchstwertes Gebrauch gemacht und diesen um die maximal möglichen 25 % angehoben hat, ist ausdrücklich zu begrüßen“, kommentiert Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes Windenergie (BWE).

Auch wenn es Projekte geben werde, für die der Höchstwert angesichts deutlicher Kostensteigerungen und weiterer Zinsanstiege noch keine ausreichende Basis schaffe, werde es für die Mehrzahl nun doch eine bessere Ausgangslage geben. „Die Bundesnetzagentur hat damit aus den deutlich unterzeichneten Ausschreibungen des letzten Jahres die richtigen Schlüsse gezogen. Die Entscheidung kommt zur richtigen Zeit: Denn mit 12,84 Gigawatt geht 2023 ein Rekord-Volumen in die Ausschreibung“, sagt Albers.

Von den insgesamt rund 4.600 MW, die 2022 in der Ausschreibung zur Verfügung standen, wurden laut BWE nur 3.224,4 MW auch tatsächlich bezuschlagt, obwohl es genug Genehmigungen gegeben hätte, um das Volumen vollständig zu befüllen. Der BWE führt diese Unterzeichnung auf drastisch gestiegenen Kosten entlang der Wertschöpfungskette bei gleichzeitig auf niedrigem Niveau stagnierenden Höchstwerten zurück.

„2023 wird ein entscheidendes Jahr für die deutsche Windenergie werden. Die gesetzlichen Anpassungen aus EEG, Windenergie-an-Land-Gesetz und weiteren flankierenden Gesetzen werden in diesem Jahr ihre Wirkung entfalten. Zusätzlich ist das Beschleunigungsgesetz, auf das die Branche bereits wartet, angekündigt. Es wird Zeit, dass Deutschland zeigt, was möglich ist und einen deutlichen Zuwachs beim Ausbau der Windenergie erreicht. Die angehobenen Höchstwerte sind dafür ein wichtiger erster Schritt“, erklärt Albers.

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