Windenergie: Ausschreibungen für neue Anlagen deutlich unterzeichnet
Das Interesse am Neubau von Windenergieanlagen schwindet, wie die letzte Ausschreibung zeigt. Der Bundesverband Windenergie sieht das Problem in steigenden Kosten – und fordert neue Höchstwerte.
Einer Mitteilung der Bundesnetzagentur zufolge war die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. Dezember das dritte Mal in Folge unterzeichnet – es wurden also deutlich weniger Anträge gestellt als möglich. Angesichts der dem Marktstammdatenregister gemeldeten teilnahmeberechtigten Genehmigungen sei eine Unterzeichnung des gesetzlich vorgesehenen Ausschreibungsvolumens zu erwarten gewesen. Die Bundesnetzagentur hatte deshalb im Vorfeld das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins von 1.190 MW auf 604 MW reduziert.
Bei dieser ausgeschriebenen Menge wurden 16 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt rund 203 MW eingereicht. Damit belief sich die eingereichte Gebotsmenge trotz der Kürzung auf lediglich ein Drittel der neu erfassten Genehmigungen. Die Bundesnetzagentur musste in dieser Runde zwei Gebote wegen Formfehlern vom Verfahren ausschließen und konnte 14 eingereichten Geboten einen Zuschlag erteilen.
Durchschnittlicher Gebotswert 5,87 ct/kWh
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen in der knappen Bandbreite zwischen 5,86 ct/kWh und dem zulässigen Höchstwert von 5,88 ct/kWh. Mit 5,87 ct/kWh liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Gebotswert nur ganz knapp unter dem Höchstwert und ist im Gegensatz zur Vorrunde nochmal gestiegen (Vorrunde: 5,84 ct/kWh).
Ähnlichkeiten zur vorangegangenen Ausschreibungsrunde bestehen auch im Hinblick auf die regionale Verteilung der Zuschlagsmengen. Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Niedersachsen (72 MW, 2 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (30 MW, 6 Zuschläge).
„Aufgrund des deutlich zu niedrig angesetzten Höchstwertes war auch bei dieser Ausschreibungsrunde eine Unterzeichnung erwartbar. Dass nun auch das gekürzte Volumen nicht gefüllt werden konnte, macht den Handlungsdruck zur Anpassung der Höchstwerte überdeutlich“, kommentiert Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie, die jüngste Ausschreibung.
Eine Analyse der Deutschen WindGuard für das parlamentarische Verfahren zur Strompreisbremse hatte dem Bundesverband zufolge gezeigt, dass die dramatischen Kostensteigerungen darin nicht mehr abgebildet waren.
Der Fachagentur Windenergie an Land zufolge vergehen im Schnitt 26 Monate zwischen Erteilung des Zuschlags und Inbetriebnahme der bezuschlagten Projekte. Im Zubau schlagen sich die heute erfolgreichen Anlagen damit voraussichtlich erst ab 2024 nieder.
„Dass die BNetzA nun die Möglichkeit erhalten hat, die Höchstwerte deutlich anzupassen, ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Ausbauziele. Dieses Instrument muss nun genutzt werden. Nur eine vollständige Ausnutzung und damit die Anhebung der Höchstwerte um 25 Prozent schafft die notwendige Basis für eine starke Beteiligung an der nächsten Ausschreibung“, so Albers.
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Einer Mitteilung der Bundesnetzagentur zufolge war die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. Dezember das dritte Mal in Folge unterzeichnet – es wurden also deutlich weniger Anträge gestellt als möglich. Angesichts der dem Marktstammdatenregister gemeldeten teilnahmeberechtigten Genehmigungen sei eine Unterzeichnung des gesetzlich vorgesehenen Ausschreibungsvolumens zu erwarten gewesen. Die Bundesnetzagentur hatte deshalb im Vorfeld das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins von 1.190 MW auf 604 MW reduziert.
Bei dieser ausgeschriebenen Menge wurden 16 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt rund 203 MW eingereicht. Damit belief sich die eingereichte Gebotsmenge trotz der Kürzung auf lediglich ein Drittel der neu erfassten Genehmigungen. Die Bundesnetzagentur musste in dieser Runde zwei Gebote wegen Formfehlern vom Verfahren ausschließen und konnte 14 eingereichten Geboten einen Zuschlag erteilen.
Durchschnittlicher Gebotswert 5,87 ct/kWh
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen in der knappen Bandbreite zwischen 5,86 ct/kWh und dem zulässigen Höchstwert von 5,88 ct/kWh. Mit 5,87 ct/kWh liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Gebotswert nur ganz knapp unter dem Höchstwert und ist im Gegensatz zur Vorrunde nochmal gestiegen (Vorrunde: 5,84 ct/kWh).
Ähnlichkeiten zur vorangegangenen Ausschreibungsrunde bestehen auch im Hinblick auf die regionale Verteilung der Zuschlagsmengen. Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Niedersachsen (72 MW, 2 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (30 MW, 6 Zuschläge).
„Aufgrund des deutlich zu niedrig angesetzten Höchstwertes war auch bei dieser Ausschreibungsrunde eine Unterzeichnung erwartbar. Dass nun auch das gekürzte Volumen nicht gefüllt werden konnte, macht den Handlungsdruck zur Anpassung der Höchstwerte überdeutlich“, kommentiert Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie, die jüngste Ausschreibung.
Eine Analyse der Deutschen WindGuard für das parlamentarische Verfahren zur Strompreisbremse hatte dem Bundesverband zufolge gezeigt, dass die dramatischen Kostensteigerungen darin nicht mehr abgebildet waren.
Der Fachagentur Windenergie an Land zufolge vergehen im Schnitt 26 Monate zwischen Erteilung des Zuschlags und Inbetriebnahme der bezuschlagten Projekte. Im Zubau schlagen sich die heute erfolgreichen Anlagen damit voraussichtlich erst ab 2024 nieder.
„Dass die BNetzA nun die Möglichkeit erhalten hat, die Höchstwerte deutlich anzupassen, ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Ausbauziele. Dieses Instrument muss nun genutzt werden. Nur eine vollständige Ausnutzung und damit die Anhebung der Höchstwerte um 25 Prozent schafft die notwendige Basis für eine starke Beteiligung an der nächsten Ausschreibung“, so Albers.