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topplus Unattraktive Ausschreibungen

Aiwanger will Anhebung der Förder-Höchstwerte bei Solar- und Windausschreibungen

Bayerns Energieminister fordert angesichts der jüngsten Ausschreibungsergebnisse Nachbesserungen beim EEG. Auch sollte sich der Bund bei der EU für Wind-Projekte in Süddeutschland einsetzen.

Lesezeit: 3 Minuten

Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger hat eine deutliche Anhebung der Förder-Höchstwerte in den Ausschreibungen des Erneuerbaren Energien-Gesetzes (EEG) gefordert. „Die Höchstwerte in den EEG-Ausschreibungen für Wind- und Solarenergie müssen im Rahmen der aktuellen Verhandlungen zum Strompreisbremsegesetz an die derzeitige Marktlage angepasst und damit deutlich angehoben werden“, sagt er.

Politischer Handlungsbedarf

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Auch von Seiten der Bundesnetzagentur wird eine entsprechende Anpassung des EEG befürwortet. Die kürzlich veröffentlichen Ergebnisse der Ausschreibungen für die Freiflächen-Photovoltaik (PV) zeigen eindeutig, dass hier politischer Handlungsbedarf besteht. Von den jeweils drei bisherigen Gebotszeiträumen für Windenergie und PV-Freifläche im Jahr 2022 waren je zwei Termine unterzeichnet. Auch war die Beteiligung bei den beiden Ausschreibungstermine für PV-Dachanlagen sehr gering. „Trotz der positiven Entwicklungen in Bayern in diesem Bereich darf sich dieser bundesweite Trend keinesfalls fortsetzen“, mahnt der Minister. Der Anlagenzubau in Deutschland auf dem Weg zur Klimaneutralität sollte gemäß EEG 2023 bereits im Jahr 2030 auf 115 Gigawatt für Windenergie an Land und auf 215 Gigawatt für die Solarenergie steigen.

Aiwanger kritisiert Strompreisbremsegesetz

Aiwanger macht deutlich: „In der aktuellen Debatte rund um Abschöpfungen von Zufallsgewinnen von Erneuerbaren-Anlagen darf keinesfalls vergessen werden, dass für eine entscheidende Beschleunigung des Zubaus erneuerbarer Energien ein förderliches Investitionsklima von zentraler Bedeutung ist. Die Rohstoff- und Bauteilkosten sind zuletzt sowohl bei Windenergie- als auch bei PV-Anlagen deutlich angestiegen. Auch bestehen weiterhin erhebliche Schwierigkeiten mit den Lieferketten."

Im zunächst veröffentlichten Entwurf zum Strompreisbremsegesetz waren insbesondere auch Anhebungen der EEG-Höchstwerte bei Ausschreibungen vorgesehen. Diese seien nun nicht mehr enthalten. Die vorgesehene Erlösabschöpfung reduziere zudem die finanzielle Handlungsfähigkeit der Projektierer in Hinblick auf weitere EE-Projekte.

Ergänzend sah der Gesetzentwurf auch eine weitere Anhebung der EEG-Fördersätze für PV-Dachanlagen vor. Aiwanger: „Angesichts der gestiegenen Kosten müssen wir sicherstellen, dass der Förderrahmen auch für kleine PV-Dachanlagen passt. Hier muss der Bund unbedingt nochmal nachjustieren.“

EU muss Referenzertragsmodell zustimmen

Für Bayern ganz zentral ist auch, dass die im EEG 2023 vorgesehene Anpassung des sogenannten Referenzertragsmodells für Standorte mit schlechteren Windbedingungen in Süddeutschland zeitnah von der Europäischen Kommission genehmigt wird. „Dies ist ein wichtiger Beitrag, um die Wirtschaftlichkeit von Projekten auch an weniger windreichen Standorten sicherzustellen. Der Bund muss sich hier mit Nachdruck bei der EU mit Nachdruck für Projekte in Süddeutschland einsetzen,“ forderte Aiwanger.

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