Die Europäische Kommission hat vergangene Woche wie erwartet entschieden, einen Vorschlag zur Anbauzulassung der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 dem Ministerrat zur Abstimmung vorzulegen. Gemäß EU-Recht haben die Minister für ein Votum drei Monate Zeit, aber voraussichtlich dürfte es beim nächsten Umweltrat am 13. Dezember soweit sein.
EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg bestätigte vor Journalisten, dass die Kommission im Falle eines Patts zwischen den Ministern selbst das grüne Licht für die Zulassung geben werde. Er verwies auf das Urteil des Gerichts der Europäischen Union, wonach die Kommission die Weiterleitung des Vorschlags an den Rat bislang verschleppt habe.
Borg erinnerte daran, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) seit 2005 sechs positive Gutachten zu 1507 abgegeben habe. Der Malteser betonte, eine Anbauzulassung sei an die Einhaltung geeigneter Umweltkontrollen geknüpft.
Die Maislinie des Herstellers Pioneer Hi-Bred ist durch die Produktion eines Bt-Toxins gegen bestimmte Schmetterlinge wie den Maiszünsler und Nachtfalter resistent. Gleichzeitig verträgt sie die Behandlung mit dem Herbizidwirkstoff Glufosinat. Der Kommissar räumte ein, man wolle jetzt auch die übrigen, von der EFSA bereits bewerteten Anträge auf Anbauzulassung nach und nach weiter voranbringen.
Abschwächend fügte er jedoch hinzu, das sei keine Sachen von Wochen. In der Pipeline befinden sich beispielsweise noch die Maislinien Bt11 von Syngenta und NK603 von Monsanto. Scharfe Kritik am Vorstoß der Kommission kam aus Österreich (EU-Nachrichten 8), aber auch von Grünen-Politikern, Umweltorganisationen und aus der Biowirtschaft.
Weitere Entschlüsse
Daneben entschied die Kommission, den Import von mehreren Kreuzungen bereits zugelassener gentechnisch veränderter Maislinien als Futter- und Lebensmittel zu ermöglichen. Es handelt sich dabei um die Kreuzungen MON89034×1507×NK603 sowie MON89034×1507×MON88017×59122 und acht weitere Kombinationen der Einzelkonstrukte. Die Mitgliedstaaten verfehlten in allen Fällen eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die Zulassung, weswegen die Entscheidungsgewalt an die Kommission fiel.
Schließlich besteht künftig Rechtssicherheit für Honig, der Spuren von MON810-Pollen enthält: Die Kommission füllte eine bestehende juristische Lücke und autorisierte den Pollen des einzigen transgenen Maises, der bislang in der EU angebaut werden darf, ausdrücklich auch als Lebensmittel. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte vor zwei Jahren geurteilt, dass Honig, der Pollen von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen enthält, in der EU nicht verkehrsfähig ist. Im ursprünglichen MON810-Zulassungsantrag war der Pollen der Pflanze nicht berücksichtigt. (AgE)
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