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Wassercent für Landwirte in Rheinland-Pfalz ab 2024 fällig

Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe in Rheinland-Pfalz müssen ab 2024 für die Entnahme von Wasser aus Grund- und Oberflächenwasser ab einer Menge von 10.000 Kubikmetern zahlen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Sorge vor abnehmenden Grundwasserständen und weiteren Dürrejahren bereitet der Politik Sorge. Die rheinland-pfälzische Klimaschutzministerin Katrin Eder (Grüne) nimmt die Landwirte nun in die Pflicht, weniger Wasser zu verbrauchen.

Damit sie effizienter mit Wasser umgehen, hat sie am Dienstag eine Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetz durchgesetzt. Demnach müssen land- und forstwirtschaftliche Betriebe ab einer Entnahmemenge von 10.000 Kubikmetern jährlich bei Grundwasser und ab einer Entnahmemenge von 20.000 Kubikmetern bei Wasser aus Oberflächengewässern ein Wasserentnahmeentgelt zahlen. Dieser sogenannte „Wassercent“ fällt ab Januar 2024 an.

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Die Änderung des Landes-Wasserentnahmeentgeltgesetzes entspricht auch der Koalitionsvereinbarung, die dies für Grundwasserentnahmen in der Landwirtschaft als politisches Ziel vorgibt. Bislang mussten im Wesentlichen nur Wasserversorger, Industrie und Gewerbe den Wassercent bezahlen; Wasser zur land- und forstwirtschaftlichen Beregnung war kostenfrei.

Verbrauch höher als Neubildung

„Trinkwasser wird in Rheinland-Pfalz zu etwa 97 % aus dem Grundwasser entnommen, gleichzeitig ist die mittlere jährliche Grundwasserneubildung in den vergangenen 20 Jahren gegenüber dem langjährigen Mittel um rund 25 % zurückgegangen. Hinzu kommt, dass in Dürreperioden aufgrund geringeren Abflusses und Versickerung sich Schadstoffe stärker konzentrieren können, da der Verdünnungseffekt ausbleibt. Deshalb müssen wir alle gemeinsam dafür sorgen, dass Trinkwasser – unser Lebensmittel Nummer eins – auch weiterhin für alle langfristig verfügbar ist“, so Eder.

Die im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung vereinnahmten Gelder sollen zweckgebunden für ressourcenschonende Bewässerungsprojekte verwendet werden. Zur nachhaltigen Nutzung von Oberflächen- und Grundwasser für Beregnungszwecke sollen digitale Mengenerfassung und witterungsgesteuerte Beregnungstechniken eingesetzt werden.

Grundwasser teurer als Oberflächenwasser

Das Wasserentnahmeentgelt beträgt bei Entnahmen durch einen Wasser- und Bodenverband drei Cent pro Kubikmeter für Grundwasser und 1,2 Cent pro Kubikmeter für Wasser aus Oberflächengewässern. Für alle anderen Entnahmen werden sechs bzw. 2,4 Cent pro Kubikmeter fällig.

Der verringerte Entgeltsatz für Entnahmen durch einen Wasser- und Bodenverband trägt dem Umstand Rechnung, dass verbandlich organisierte Entnahmen die Zahl an wasserrechtlichen Entnahmezulassungen reduzieren und dadurch die Gewässerbewirtschaftung und den Verwaltungsvollzug vereinfachen. Zudem werde damit für Einzelentnehmer ein Anreiz geschaffen, sich einem Wasser- und Bodenverband anzuschließen, was dem politischen Willen Rechnung trägt, Verbundlösungen auf Wasserverbandsebene zu stärken, hofft die Politikerin.

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