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Grubensanierungen: K+S verklagt Thüringen

Der Düngerkonzern K+S hat das Land Thüringen verklagt. Es geht um die Erstattung von 7 Mio. Euro für Sanierungsmaßnahmen in stillgelegten Gruben für das vergangene Halbjahr. Thüringen hatte im Herbst 2011 beschlossen, ab 2012 die jahrelangen Zahlungen für Sicherungsarbeiten in den Schächten aus DDR-Zeiten zu beenden.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Düngerkonzern K+S hat das Land Thüringen verklagt. Es geht um die Erstattung von 7 Mio. Euro für Sanierungsmaßnahmen in stillgelegten Gruben für das vergangene Halbjahr. Thüringen hatte im Herbst 2011 beschlossen, ab 2012 die jahrelangen Zahlungen für Sicherungsarbeiten in den Schächten aus DDR-Zeiten zu beenden. Begründet wurde dies mit den zur Neige gegangenen Mitteln aus einem Bund-Land-Sonderfonds zur Beseitigung von Umweltaltlasten.

 

Wie der Spiegel berichtet, gehen die Kosten für die Sanierung derzeit durch die Decke und übersteigen die vereinbarten Gelder möglicherweise um einen größeren dreistelligen Millionenbetrag. Der Mehrbedarf allein bei den Sicherungsarbeiten in den Kali-Gruben könne sich nach Schätzungen über die nächsten Jahre auf 300 Mio. Euro summieren. "Die Folgen des DDR-Bergbaus können jetzt nicht allein dem Thüringer Steuerzahler aufgebürdet werden", erklärte Umweltminister Jürgen Reinholz schon vor einem Jahr. Er sieht auch den Bund in der Pflicht.

 

K+S nimmt nach eigener Aussage die Sicherungsaufgaben im Auftrag und auf Rechnung Thüringens vor. Reinholz ist dagegen der Auffassung, dass K+S als Eigentümer selbst für Sicherungsarbeiten aufkommen müsse. Vor allem um unterirdische Hohlräume zu füllen sind derzeit etwa 200 Bergleute eingesetzt.

Das Verwaltungsgericht Weimar soll nun laut dem Minister klären, wie es grundsätzlich mit der Zuständigkeit aussieht. Als er den Stopp der Zahlungen anwies, sei ihm klar gewesen, dass K+S dagegen klagen werde, so Reinholz.

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Unterdessen droht Deutschland wegen der hohen Belastungen durch Salzabwässer in der Werra Ärger mit der Europäischen Union. Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, an dessen Ende eine Klage gegen Deutschland möglich ist. Nach EU-Recht ist die Bundesrepublik verpflichtet, für saubere Flüsse zu sorgen. Auch die thüringische Gemeinde Gerstungen klagt vor dem Kasseler Verwaltungsgericht, weil sie die Versalzung ihrer Trinkwasserbrunnen befürchtet. Selbst Bremen beklagt Belastungen durch den Kaliabbau, weil die stark salzhaltige Werra in die Weser mündet, so der Spiegel. (ad)


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