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Hartelt: Beiräte unterschätzen gravierende Folgen verschärfter Düngepraxis

Die jüngste Offerte der wissenschaftlichen Beiräte zur Düngegesetzgebung stößt beim Deutschen Bauernverband (DBV) auf Unverständnis. Die Forderungen hält der DBV in weiten Teilen für nicht nachvollziehbar. Der Umweltbeauftragte des DBV, Eberhard Hartelt, antwortet gegenüber top agrar auf den offenen Brief der Beiräte.

Lesezeit: 4 Minuten

Die jüngste Offerte der wissenschaftlichen Beiräte zur Düngegesetzgebung stößt beim Deutschen Bauernverband (DBV) auf Unverständnis. Die Forderungen hält der DBV in weiten Teilen für nicht nachvollziehbar. Der Umweltbeauftragte des DBV, Eberhard Hartelt, antwortet gegenüber top agrar auf den offenen Brief der Beiräte.


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"Der Deutsche Bauernverband befürchtet, dass mit einer weiteren Verzögerung der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Novelle des Düngerechts das Risiko der Einreichung der Klage durch die EU-Kommission vor dem EuGH deutlich erhöht wird. Die wissenschaftlichen Beiräte setzen sich mit ihren erneuten Forderungen zu weiteren Verschärfungen des Düngerechts nach mittlerweile mehrjährigen Verhandlungen zur Novelle des Düngerechts diesem Vorwurf aus. Stattdessen müssen nunmehr die Verhandlungen zum Abschluss kommen und nicht erneut wieder geöffnet werden.


Positiv hervorzuheben ist, dass die wissenschaftlichen Beiräte in ihrem offenen Brief die Novelle vom Grundsatz begrüßen, da zahlreiche Empfehlungen der Beiräte in der Düngeverordnung aufgegriffen wurden. Dies unterstützt die Einschätzung des DBV, wonach das Düngerecht bereits sehr weitreichende Verschärfungen beinhaltet. Die Novelle der Düngeverordnung bringt für die Betriebe eine Reihe von Einschränkungen der Düngepraxis mit sich und wird zu höheren Kosten, mehr Bürokratie und auch zur Beschleunigung des Strukturwandels führen. Unterschätzt werden von den wissenschaftlichen Beiräten die enormen zusätzlichen Anforderungen für die Tierhaltung durch die Änderungen im Düngerecht und die zu erwartenden Verbesserungen für den Gewässerschutz.


Der vorliegende Entwurf der Verordnung kommt den Forderungen der EU-Kommission im Vertragsverletzungsverfahren weitgehend entgegen. Verhindert werden muss, dass das Düngerecht durch das Wasserrecht getaktet wird und nicht von einer bedarfsgerechten, nachhaltigen Düngung zur Sicherung von Qualität und Erträgen heimischer Erzeugnisse. Nicht nachvollziehbar ist die Einschätzung der Wissenschaftler, wonach die Übergangsfristen für neue technische Vorgaben zu lang ausgestaltet seien. Unberücksichtigt bleibt hierbei, dass die Anforderungen für die Betriebe auch leistbar sein müssen und nicht zum Treiber des Strukturwandels werden dürfen. Dies gilt ebenso für die geforderte Einarbeitung von Wirtschaftsdüngern innerhalb einer Stunde. Nachholbedarf besteht hierbei auch bei der Anrechnung der bereits in der Praxis umgesetzten emissionsmindernden Techniken in der Statistik. Hinsichtlich der Hoftorbilanz verwundert der Eifer für eine gesetzliche Verankerung und Einführung ab 2018, obwohl es noch kein abgestimmtes Verständnis über die Ausgestaltung der Hoftorbilanz gibt.


Ignoriert wird von Seiten der Wissenschaftler in ihrer Positionierung, dass zur Umsetzung der Nitratrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie neben der Regelungen des Düngerechts auch ergänzende Maßnahmen etwa über Agrarumweltprogramme und Wasserkooperationen bestehen. Das EU-Recht erfordert nicht, dass die Ziele nur über das Ordnungsrecht erreicht werden sollen, sondern setzt auf die Ergänzung über freiwillige Maßnahmen. Die Länderöffnungsklauseln und weitere Spielräume für die Länder zur landesrechtlichen Verschärfung der Düngevorhaben entziehen dem kooperativen Gewässerschutz die Grundlage.


Überraschend ist die kritische Haltung der wissenschaftlichen Beiräte zur sogenannten Derogationsregelung für Gärreste. Fakt ist, dass für die bisherige Derogation für Wirtschaftsdünger auf Grünland sehr weitreichende Auflagen gegolten haben. Zudem standen die Betriebe, die einen nachgewiesenen höheren Düngebedarf über Wirtschaftsdünger decken wollten unter der besonderen Überwachung von Seiten der Behörden. Es besteht kein Grund, nicht auch für Gärreste unter den gleichen Bedingungen eine Regelung zu treffen."


Den offenen Brief der wissenschaftlichen Beiräte im Wortlaut finden Sie hier:


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