Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat heute die Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen durchs Kabinett gebracht. Sie schafft den bisherigen Tierarztvorbehalt für die Ferkelkastration unter Narkose ab und führt einen Sachkundenachweis für Landwirte ein. Dafür sollen in einem Lehrgang theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten erworben und durch Prüfungen nachgewiesen werden müssen. Voraussetzung für den Erwerb eines Sachkundenachweises soll eine fachbezogene Ausbildung sowie die einschlägige Berufserfahrung als Landwirt sein. Schulungseinrichtungen sollen von der zuständigen Behörde anerkannt sein müssen.
Anforderungen an Landwirte und Geräte
Die Durchführung der Kastration hat laut Verordnung „unter hygienischen Bedingungen, mit einer geeigneten chirurgischen Methode und geeigneten Instrumenten“ zu erfolgen. Anforderungen werden auch an die Narkosegeräte gestellt. Sie sollen vom Hersteller für die Verwendung bei der Ferkelkastration unter Isofluran bestimmt und ordnungsgemäß gewartet sein müssen sowie jede einzelne Verwendung manipulationssicher aufzeichnen.
Höhe der Förderung steht noch nicht fest
Die Bundesregierung rechnet damit, dass die Hälfte der Sauenbetriebe Ferkel zukünftig mit der Isofluranmethode kastriert. In Süddeutschland werde der Anteil vermutlich höher und in Norddeutschland niedriger sein, hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium kürzlich auf eine Anfrage der FDP Bundestagsfraktion geantwortet. Für die Anschaffung der Narkosegeräte hat der Bundestag einen Förderumfang von 2 Mio. € beschlossen. Die Regierung geht von Preisen für ein Gerät zwischen 3.000 und 10.000 Euro aus. Die Höhe der Förderung je Landwirt wird noch erarbeitet. Ebenso steht noch nicht fest, mit wieviel Geld das BMEL die Schulung für die Landwirte unterstützen wird. Erwartet wird, dass zunächst 3.000 bis 5.000 Personen an einer Fortbildung zur Erteilung des Sachkundenachweises teilnehmen werden. Für die Schulungen fallen stets Gebühren an.
50% Isofluran, 30% Ebermast, 20% Impfung erwartet
In Deutschland werden derzeit jährlich circa 20 Millionen Ferkel kastriert. Ab 1. Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration verboten. Als Alternativen gelten derzeit die Durchführung der Kastration unter Betäubung mit Isofluran, die Ebermast und die Impfung gegen Ebergeruch (Immunokastration). Das BMEL erwartet mit Inkrafttreten des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration Marktanteile für die Ebermast von 30 % für die Impfung von 20 % und 50 % für die Kastration unter Isoflurannarkose.