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topplus Keine Steuerermäßigung mehr

Auch Finanzminister torpediert Bioenergie

Das Bundesfinanzministerium will das Stromsteuerrecht ändern. Danach soll Biomasse nicht mehr als „Erneuerbarer Energieträger“ gelten. Kritik regt sich auch in den Bundesländern zum Kurs der Ampel.

Lesezeit: 5 Minuten

Am Freitag endete das Konsultationsverfahren des Bundesfinanzministerium (BMF) zur Änderung des Stromsteuerrechts. Bioenergieverbände erkennen durchaus an, dass das Reformpaket an einigen Stellen Erleichterungen oder mehr Klarheit mit sich bringt. Positiv gesehen werden Klarstellungen beim Anlagenbegriff sowie klarere Regelungen im Energiesteuergesetz. Zentraler Kritikpunkt der Bioenergieverbände ist aber die geplante Streichung der Biomasse aus der Definition für Strom aus Erneuerbaren Energieträgern.

Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kritisiert: „Die Streichung von Biomasse als erneuerbarem Energieträger geht über europäische Vorgaben hinaus und widerspricht der Gleichbehandlung von nachhaltiger Biomasse mit anderen erneuerbaren Energieträgern. Denn Steuerermäßigungen für Strom aus Biomasse sind nach der europäischen Energiesteuerrichtlinie und nach dem EU-Beihilferecht weiterhin ausdrücklich erlaubt.“ Die Voraussetzung dafür ist, dass sichergestellt ist, dass oberhalb im europäischen Recht festgelegter Größenschwellen Nachhaltigkeitsanforderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED) erfüllt werden.

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Wieder ein Sonderweg

Rostek zeigt kein Verständnis für den Sonderweg des BMF: „In der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) sind bereits Nachhaltigkeits- und Treibhausgasminderungsvorgaben vorgegeben, welche Anlagen ab einer bestimmten Leistung erfüllen müssen, damit der Strom als erneuerbar gilt. Es ist schlicht nicht vermittelbar, dass Bioenergieanlagen bereits eine umfangreiche, bürokratische und aufwändige Nachweisführung im Rahmen der BioSt-NachV erfüllen müssen und dies dann nicht bei der Anwendung des Stromsteuerrechts anerkannt wird.“ In ihrer Stellungnahme schlagen die Bioenergieverbände deshalb vor, steuerliche Begünstigungen für Biomasse künftig an die Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen zu knüpfen, sofern die Anlagen in den Geltungsbereich der BioSt-NachV fallen. Strom aus Bioenergieanlagen unterhalb besagter Größenschwellen müsse weiterhin ohne Nachweisführung als Erneuerbarer Strom gelten, so die Forderung der Bioenergieverbände.

Neuer Bürokratieaufwand

Das Finanzministerium versucht zwar an anderer Stelle, Vergünstigungsoptionen zu schaffen, es ist jedoch fraglich, ob die Nachweisführung für KWK-Anlagen wirklich einfacher wird: „Problematisch bei der Änderung ist, dass für den Nachweis der Hocheffizienz neu die Einhaltung eines Emissionswertes von 270 g CO2/kWh nachgewiesen werden soll. Da offenbleibt, ob und wie Bioenergieanlagen den Nachweis erbringen sollen, droht hier neuer Bürokratieaufwand, der anderweitige Erleichterungen übersteigt“, erwartet Rostek.

Bundesrat pro Biogas

Der Bundesrat hat unterdessen am Freitag (26. April) die schleswig-holsteinische Initiative angenommen und fordert die Stärkung von Biogas und Biomethan in der Energiewende. Die Landesregierung fordert die Bundesregierung darin auf, die Rahmenbedingungen von Biogas-Anlagen deutlich zu verbessern, um gefährdete Biogasanlagen und die daran angeschlossenen Wärmenetze zu erhalten.

„Die Bioenergie braucht eine neue Zukunft: in der Wärmeversorgung und als flexible Speicherlösung im klimaneutralen Stromsystem und in industriellen Anwendungen. Es ist Aufgabe des Bundesgesetzgebers, die Potenziale der Bioenergie effizient zu nutzen und den Betrieben eine Perspektive zu geben“, sagt Energiewende-Minister Tobias Goldschmidt.

 Viele ältere Biogasanlagen besonders in Norddeutschland stünden vor dem Aus. Einer der Gründe sei die sogenannte Südquote, nach der Biogasanlagen aus dem Süden Deutschlands mindestens 50 Prozent des EEG-Ausschreibungs­volumens erhalten. Aus diesem Grund haben viele Biogasanlagenbetreiber im Norden keinen Zuschlag erhalten, der Weiterbetrieb der bestehenden Biogas-Wärmenetze ist gefährdet. Ohne eine EEG-Förderung würde der Weiterbetrieb unwirtschaftlich, die Anlagen stillgelegt und die Versorgung der Wärmenetze eingestellt. Um dem entgegenzuwirken, fordert die Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins noch in diesem Jahr eine bundesweit offene Sonderausschreibung für bestehende Biogasanlagen, die Wärmenetze beliefern.

Wichtige Brücke

Biogas und Biomethan spielen außerdem als Brückentechnologie in einer flexiblen, bedarfsangepassten Energieproduktion eine wichtige Rolle. Sie sind eine erneuerbare Energiequelle, die helfen kann, die schwankende Energieproduktion aus Wind und Sonne auszugleichen. Mit wenig Aufwand und Investitionsbedarf könnten die bestehenden Biogasanlagen zu hochflexiblen Speicherkraftwerken umgebaut werden und so dezentral, bedarfsgerecht und netzdienlich Strom erzeugen und einspeisen.

Hochflexible Biogas- oder Biomethan-Blockheizkraftwerke produzieren nur bei Bedarf Strom, haben also deutlich geringere Laufzeiten als heute noch üblich. Die Strommengen müssen daher mit deutlich mehr installierter Leistung (Überbauung) in deutlich kürzeren Zeiträumen erzeugt werden – ein Umbau, der Geld kostet und vor dem jetzt viele Betriebe stehen.

Die Forderungen

Kernforderungen der schleswig-holsteinischen Bundesratsinitiative:

  •  Höhere Ausschreibungsmengen, höhere Gebots-Höchstwerte und ein höherer Flexibilitätszuschlag im EEG, um Anreize für die Transformation bestehender Biogasanlagen zu hochflexiblen Speicherkraftwerken zu setzen.

  • Bundesweit offene Sonderausschreibung in 2024 für bestehende Biogasanlagen, die Wärmenetze beliefern.

  • Geeignete Rahmenbedingungen für die Transformation von Biogas-Bestandsanlagen zu hochflexiblen Biogas-Kraftwerken.

  • Sonderausschreibungen für hochflexible Biogas-Kraftwerke im Rahmen der Kraftwerksstrategie einführen.

  • Geeignete Anreize für die Verwendung von mehr landwirtschaftlichen Reststoffen (insbesondere Gülle), Landschaftspflegematerial, Zwischenfrüchte oder Blühstreifen in den Biogasanlagen

  • Hemmende agrar- und umweltrechtliche Regelungen reformieren.

„Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, müssen wir jetzt mit Hochdruck nicht nur unsere Strom- sondern auch unsere Wärmeversorgung umbauen. Bei beidem können und sollen hochflexible Biogasanlagen eine entscheidende Rolle spielen. Aber dafür muss die Bundesregierung jetzt die Bedingungen ändern, denn die bremsen statt zu fördern“, sagt Tobias Goldschmidt. 



Kritik aus Bayern

Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber ist vom kategorischen Nein von Wirtschaftsminister Robert Habeck zur Aufnahme von Biogas in die Kraftwerksstrategie höchst irritiert. „Was geht in Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vor, wenn er meint, dass Biogasanlagen nicht geeignet sind, zur Dekarbonisierung der Stromerzeugung beizutragen. Es sind doch gerade die dezentralen Biogasanlagen, die einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung und zur regionalen Wertschöpfung leisten.“

Habeck scheine die eigene ideologische Agenda wichtiger zu sein als faktenbasierte Politik. Was dann dem Fass aber endgültig den Boden ausschlage, sei die Tatsache, dass Habeck seinem Parteikollegen aus Schleswig-Holstein beim Thema Biogas entgegenkommen will, indem die Südquote für Biogas entfällt. „Hier werden die Bundesländer auch noch gegeneinander ausgespielt“, so Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber.

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