Gute Nachrichten für Land- und Forstwirte: Sie können sich in diesem und im nächsten Jahr fast viermal so viel Stromsteuer wie bisher vom Hauptzollamt erstatten lassen. Die Bundesregierung hat den Entlastungsbeitrag von 5,13 € auf jetzt 20 € pro Megawattstunde angehoben.
Darauf weist die MSH Steuerberatungsgesellschaft mbH aus dem niedersächsischen Lohne hin.
Antrag lohnt sich
Beispiel: Bei einem Jahresstromverbrauch von 200.000 Kilowattstunden gab es bisher rund 1.026 € zurück, jetzt sind es 4.000 €. Allerdings müssen Sie einen Selbstbehalt von 250 €/Jahr einkalkulieren. In unserem Beispiel überweist Ihnen der Staat somit 3.750 €.
Unter Berücksichtigung des Selbstbehalts lohnt sich ein Antrag ab einem Verbrauch von 12.500 Kilowattstunden. Diesen stellen Sie rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr bis zum 31.12. des Folgejahres bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt.
Erstattung auch quartalsweise
Bei besonders hohen Verbräuchen können Sie auch im laufenden Jahr bereits einen Antrag stellen und so deutlich früher von dieser Änderung profitieren. Ab einem Verbrauch von 250.001 Kilowattstunden pro Jahr ist beispielsweise eine quartalsweise Rückzahlung möglich. „Wer sich die Steuer früher erstatten lässt, verbessert vor allem zeitnah seine Liquidität und erhöht die Eigenkapitalquote“, sagt Thomas Witte von der MSH Steuerberatungsgesellschaft.
Sie wollen auf Nummer sicher gehen? Dann lassen Sie sich den Antrag von einem Steuerberater erstellen. So vermeiden Sie Fehler und eine Nichtauszahlung der Entlastung. Denn Ihr Anspruch ist durch den Steuerberater abgesichert. Welche Formulare Sie benötigen und welche Fristen gelten, erfahren Sie hier: Hinweise des Zolls.