Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau DLG-Feldtage 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Haushaltsausschuss stimmt Gesetz zum Flächenerwerb zu

Die Privatisierung der landwirtschaftlichen Flächen der BVVG in den neuen Bundesländern kann weitergehen. Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochnachmittag den Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb in geänderter Fassung beschlossen. Neben Union und FDP stimmten auch die Grünen zu;

Lesezeit: 2 Minuten

Die Privatisierung der landwirtschaftlichen Flächen der BVVG in den neuen Bundesländern kann weitergehen. Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochnachmittag den Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb in geänderter Fassung beschlossen. Neben Union und FDP stimmten auch die Grünen zu; SPD und Linksfraktion votierten dagegen. Im Entwurf heißt es, es gebe seit 2004 Preissteigerungen bei den durch die BVVG zu privatisierenden landwirtschaftlichen Flächen, die sich im Schnitt bis heute auf fast 100 % summierten. Nichtwirtschaftende Alteigentümer haben die Möglichkeit, Flächen begünstigt für einen Betrag bis zur Höhe einer Ausgleichsleistung zu kaufen. Voraussetzung dafür ist ein bestandskräftiger Bescheid über die dazu erforderlichen Anträge. Verzögerungen bei den Bescheiden sind nach Ansicht der Fraktionen deshalb problematisch, weil nichtwirtschaftende Alteigentümer aufgrund dieser Teuerung immer weniger Flächen erwerben können. Der entsprechende Paragraf des Ausgleichsleistungsgesetzes wird daher so geändert werden, dass Verzögerungen bei Bescheiden über Ausgleichsleistungen die Erwerbsmöglichkeiten nicht mehr beeinträchtigen sollen. So soll für die Berechnung des Kaufpreises der Verkehrswert vom 1. Januar 2004 zugrunde liegen. Die SPD kritisierte, dass die neue Regelung alte Entscheidungen konterkariere. Hierdurch würden neue Privilegien eingeführt. Auch hielten die Sozialdemokraten die Kostenschätzung der Alteigentümer für ”unrealistisch". Für die Linksfraktion bedient das Gesetz einseitig die Interessen der Alteigentümer. Die Pächter würden geschwächt und den Bodenspekulanten ”Tür und Tor" geöffnet. Über den Gesetzentwurf will der Bundestag abschließend am kommenden Freitag entscheiden.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die Redaktion empfiehlt

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.