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topplus Stockender Windenergieausbau

So will der Süden bei der Windenergie aufholen

In Bayern werden zu wenig Windparks gebaut, um die Energieziele zu erfüllen. Das wollen die Landesregierungen jetzt ändern mit mehr Personal, schnelleren Genehmigungen und weniger Abständen.

Lesezeit: 8 Minuten

„Die Windenergie an Land ist aktuell und langfristig eine der günstigsten Energietechnologien für Deutschland. Windangebot und Energiebedarf sind im Winter am höchsten, daher ist die Windenergie die wichtigste Säule für eine klimaneutrale Stromversorgung“, heißt es in der „Wind-an-Land-Strategie“ des Bundeswirtschaftsministeriums. Diese hatte das Ministerium im Mai 2023 vorgelegt mit der klaren Zielvorgabe: Bis zum Jahr 2030 sollen in Deutschland Windräder mit 115 Gigawatt (GW) Leistung installiert sein. Ende Juni 2023 waren 59 GW installiert. Das bedeutet: in knapp 6 Jahren müssten jährlich etwa 10 GW neu dazukommen. Zum Vergleich: Im ersten Halbjahr 2023 gab es lediglich 1,5 GW an neuer Windenergieleistung. „Trotz steigender Genehmigungszahlen reicht die Dynamik noch lange nicht aus, um den Ausbaupfad von jährlich 10 GW ab 2025 zu stemmen“, bemängelt daher der Bundesverband Windenergie (BWE).

Der Mangel an neuen Windrädern hätte gravierende Folgen für die Energiewende: Wärmepumpen, Elektromobilität und grüner Wasserstoff können laut BWE nur zum Erreichen der Klimaziele beitragen, wenn die Windenergie an Land den Ausbaupfad erreicht und somit ausreichend grüner Strom zur Verfügung steht.

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Der fehlende Zubau ist vor allem ein Problem in Süddeutschland: Im ersten Halbjahr 2023 sind die meisten neuen Windräder (125 Anlagen, 597 MW) in Schleswig-Holstein gebaut worden. Das sind 38 % der neu errichteten Windräder. Auf Platz 2 liegt Niedersachsen (52 Analgen, 17 %), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (45 Anlagen, 13 %). In Baden-Württemberg sind dagegen nur acht neue Anlagen gebaut worden, in Bayern fünf und im Saarland vier. In den Flächenländern Thüringen und Sachsen gab es überhaupt keinen Zubau.

Ein ähnliches Bild bei den Genehmigungen für künftige Anlagen: Hier gab es einen starken Anstieg in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Brandenburg. „Dies sind zu wenige Länder! Um die angestrebten jährlich 10 GW Zubau zu erreichen, müssen mindestens 12 GW neu genehmigt werden. Der Süden muss endlich anfangen zu handeln“, fordert BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek.

10H als Bremse

Für den stockenden Ausbau in Süddeutschland gibt es verschiedene Ursachen. In Bayern bremst die umstrittene 10H-Regelung die Windenergie seit Jahren aus. 10H bedeutet: Der Abstand zwischen einem Windrad und der Wohnbebauung muss die zehnfache Höhe eines Windrades (bei modernen Windrädern ca. 2000 m) betragen. „Die Potenziale der Windenergie werden noch unzureichend genutzt (Platz 14). Solange die strikten Abstandsregelungen bestehen bleiben, dürfte sich das auch in Zukunft kaum ändern“, heißt es im letzten Bundesländervergleich der Agentur für Erneuerbare Energien.

Wegen dieser deutschlandweit größten Abstandsvorgabe hat der Freistaat trotz seiner Größe mit 1149 Windrädern nur 4 % des Anlagenbestands in Deutschland installiert (Übersicht 1). Mit 0,02 Windenergieanlagen pro km2 gehört Bayern (genau wie Baden-Württemberg) zu den Schlusslichtern der Flächenstaaten. Zum Vergleich: In Schleswig-Holstein ist die Dichte mit 0,2 Anlagen pro km2 zehnmal so hoch. In Brandenburg und Sachsen-Anhalt gibt es 0,14 Anlagen/km2, in Niedersachsen 0,13. Der Schnitt in Deutschland liegt bei 0,08 Anlagen/km2.

Ausnahmen von 10H

Das Problem hat die bayerische CSU-Fraktion zwar erkannt und daher ein Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung auf den Weg gebracht. Ziel ist es, zum weiteren Ausbau der Windkraft in Bayern zusätzliche geeignete Flächen zu finden, bei denen der Mindestabstand zur Wohnbebauung auf 1000 Meter reduziert wird.

Allerdings geht es nur um Ausnahmeregelungen, nicht etwa um die Streichung der umstrittenen Regelung. Dank der Ausnahmen gilt seit dem 16. November ein reduzierter Mindestabstand von 1000 Metern zum Windrad in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten, in Wäldern und Korridoren entlang von vorbelasteten Flächen, beim Repowering sowie für Anlagen zur Stromversorgung von Betrieben im Umkreis von 2000 Metern um Gewerbe- und Industriegebiete. In Wind-Vorranggebieten wird seit Juni 2023 sogar weiter verringert auf rund 800 Meter zu Wohnbebauung gemäß der Vorgabe des Bundes-Immissionschutzgesetzes.

Wegen dieser Ausnahmen sieht Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger Bayern am Anfang eines „Windkraft-Booms“. Der Staatsminister erwartet in den nächsten Jahren 1000 neue Windräder.

Weiteren Schub sollen die „Regionalen Windkümmerer“ bringen, die aktuell 70 bayerische Städte und Gemeinden bei Windprojekten mit zusammen rund 200 Anlagen begleiten. Pro Regierungsbezirk gibt es ein „Windkümmererbüro“ mit ausgewiesenen Experten im Bereich Planung von Windenergieanlagen. Sie beraten und unterstützen seit Herbst 2020 ausgewählte Kommunen auf dem gesamten Weg, Windenergieanlagen auf ihrem Gemeindegebiet zu errichten. Dabei helfen sie bei verschiedenen Schritten, von der Flächenauswahl und der Wirtschaftlichkeitsberechnungen über die Suche von geeigneten Projektierern und Sachverständigen bis hin zur Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit gegenüber der Bevölkerung. Im Jahr 2023 sollen zusätzliche Personalstellen bei den Bezirksregierungen geschaffen werden.

Branche ist skeptisch

Auch im Jahr 2023 werden laut Landesverbandes Erneuerbare Energie (LEE) in Bayern nicht viele Anlagen gebaut werden. „Nach Marktstammdatenregister liegen nur 26 Genehmigungen vor. Acht davon wurden im Jahr 2022 erteilt und werden aller Voraussicht nach noch nicht im Jahr 2023 umgesetzt werden können“, heißt es in einer Pressemitteilung. Denn gerade Klagen der organisierten Windkraftgegner, denen die bayerische Staatsregierung das Verbandsklagerecht verliehen hat, würden viele Projekte aufhalten. Hierzu zählt der LEE den „Verein für Landschaftspflege, Artenschutz & Biodiversität (VLAB). Auch einige schon vor 2022 erteilte Genehmigungen seien durch solche Klagen blockiert. Diese Klagen seien zwar selten erfolgreich, könnten aber Projekte um Jahre aufhalten. Manchmal seien die Anlagen, mit denen die Projekte genehmigt worden waren, nicht mehr lieferbar, weil neuere Typen im Markt die alten ersetzt hätten. „Und dann beginnt das Genehmigungsverfahren von vorne“, so der LEE. Eine weitere Befürchtung: Die Ausnahmen von 10H könnten jetzt dazu führen, dass überwiegend Waldstandorte ins Auge gefasst werden, so dass die Konflikte mit dem Naturschutz wachsen.

"Mit der weiterhin geltenden 10H-Abstandsregelung und den jetzt vorgesehenen Ausnahmen können weder das geforderte 2-Prozent-Flächenkontingent noch eine verlässliche Planungssicherheit und Ausbaudynamik erreicht werden", kritisiert auch der BWE-Landesvorsitzende Bernd Wust in München. Notwendig sei dafür, die 10H-Regelung sofort aufzuheben und die am besten geeigneten Standorte mittels transparenter und partizipativer Planungsverfahren rasch zu identifizieren. Der BWE Bayern fordert in seiner Stellungnahme deshalb eine klare 2-Prozent-Flächenvorgabe für die Regional-planung und verbindliche Fristen für deren Ausweisung. Besonders kritisiert er die immer wieder in den Raum gestellte Drohkulisse eines ungesteuerten Ausbaus nach einer Aufhebung von 10H. Dadurch würde die Akzeptanz für die Windenergie bewusst untergraben. Die Regionalplanung stelle gerade sicher, dass der Ausbau in geregelten Bahnen abläuft.

Anhand aktueller Energieprognosen und eigener Berechnungen ergibt sich für den BWE ein Ausbauziel für den Freistaat von ca. 120 Terrawattstunden (TWh) Strom aus Erneuerbaren Energien bis 2040. Bis 2030 müsste dafür die installierte Leistung von jetzt 2,5 Gigawatt (GW) auf ca. 8,5 GW erhöht werden. Dies entspricht einem Zubau von insgesamt ca. 1.200 Windenergieanlagen (WEA) bzw. ca. 130 WEA pro Jahr mit jeweils 5 bis 6 MW Nennleistung. Hinzu kommt der in 2030 noch vorhandene WEA-Bestand von ca. 700 WEA mit 2 GW installierter Leistung. Um die vorgenannten Ausbauziele zu erreichen, müssen in den Regionalplänen auch genügend Standortflächen ausgewiesen werden. Mit der 2%-Zielvorgabe der Bundesregierung stehen dafür aus Sicht des BWE auch in Bayern ausreichend Flächen zur Verfügung. Als Zwischenschritt bis 2030 hält der Branchenverband ca. 1% der Landesfläche für notwendig. Die jetzige 10H-Regelung lasse diese Ziele jedoch nicht ansatzweise erreichen und sei deshalb sofort aufzuheben.

Noch viel Potenzial

Dabei hätte das Land durchaus Potenzial. „Bayern ist nicht nur Sonnen-, sondern auch Windland. Bereits in Höhen ab 100 m hat Bayern sehr gute Windverhältnisse, die durchaus mit den Verhältnissen in den windstarken norddeutschen Bundesländern vergleichen lassen, wie auch der neue bayerische Windatlas ausweist“, berichtet der BWE-Landesverband.

In den bayerischen Regionalplänen wurden bisher ca. 0,52 % der Landesfläche als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete ausgewiesen. Dies erfolgte aber lediglich in 13 Regionen, in 5 der 18 Regionen wurde die Regionalplanung zur Windenergie bislang nicht zu Ende geführt. Diese Flächen sind bislang nur zu ca. einem Drittel bebaut worden.

Beim Ausbau sollten allerdings auch die Belange der Landwirtschaft berücksichtigt werden, fordert der Bayerische Bauernverband (BBV): Landwirtschaftliche Nutzflächen müssen wo immer möglich geschont werden. Und wir brauchen einen fairen Interessenausgleich für Grundeigentümer und Bewirtschafter.

Bürgermeister machen Druck

Auch den Kommunen reichen die Anstrengungen der Landesregierung nicht. In einer parteiübergreifenden Initiative für die kommunale Energiewende in Bayern hat mehr als ein Fünftel der 2.000 Bürgermeister im Freistaat seine Unterschrift unter den Appell „Zusammen erfolgreich erneuerbar“ gesetzt. Die Bürgermeister fordern bessere Rahmenbedingungen und politische Unterstützung für den beschleunigten Ausbau von Windkraftanlagen in Bayerns Gemeinden. Lokale Windkraftprojekte können nicht nur eine zuverlässige Energiequelle darstellen, sondern auch Arbeitsplätze schaffen und die regionale Infrastruktur stärken.

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