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Beim Kastenstand die10/70-Regelung anstreben

Lesezeit: 3 Minuten

Als Nachfolgeorganisation des Straathof-Konzerns steht die LFD unter besonderer Beobachtung der Behörden. Wie weit sind Sie mit den Umbaumaßnahmen im Deckzentrum?


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Göbert: An unseren beiden Standorten im Jerichower Land haben wir die Deckzentren größtenteils bereits umgerüstet. Jede güste Sau ist hier jetzt maximal 9 Tage im Kastenstand fixiert. Dadurch verbringen diese Tiere jetzt jährlich 70 Tage mehr in der Gruppenhaltung.


Das Urteil des OVG Magdeburg fordert die Verbreiterung der Kastenstände. Wie weit sind Sie damit?


Göbert: Wir haben bereits mehrere Hundert Kastenstände verbreitert. Die Folgen sind teils katastrophal, weil sich die Sauen darin umdrehen und verletzen. Die erhoffte Verbesserung für das liegende Tier führt zu Nachteilen beim Stehen. Vor diesem Hintergrund ist unser Ziel, die Zeit im Kastenstand zu reduzieren, anstatt Stände einzubauen, die die Tiergesundheit gefährden. Die LFD hat dem Land Sachsen-Anhalt und den lokalen Behörden sogar angeboten, die Zeit im Kastenstand auf 3 bis 5 Tage zu reduzieren. Die Sauen würden dann nur noch während der Rausche und Belegung fixiert.


Und was sagen die Behörden?


Göbert: Unser Angebot scheint sie nicht zu interessieren, man fordert weiterhin die individuelle Verbreiterung der Kastenstände. Jeder Stand soll so breit sein, dass die Sau ihre Gliedmaßen jederzeit in beide Richtungen ausstrecken kann ohne anzustoßen. Für mich ist unverständlich, dass die Behörden-vertreter dabei billigend in Kauf nehmen, dass jede Sau bei 28-tägiger Haltung in 1 m breiten Ständen über zwei Monate länger fixiert ist als bei unserem Angebot. Ist das im Sinne des Tierschutzes?


Die Agrarminister fordern den Bund auf, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu ändern. Wie stehen Sie dazu?


Göbert: Das ist der richtige Weg, weil man damit endlich eine deutschlandweite Regelung schaffen würde. Nach dem Willen der Agrarminister müssen in der Übergangsphase für die Sauenhalter „wirtschaftlich tragfähige und tiergerechte Lösungen“ gefunden werden. Maximal 10 Tage fixiert unter Beibehaltung der bestehenden Breite von 70 cm wäre solch eine Lösung (10/70-Regelung). Nach meinen Informationen soll auch die von der AMK eingesetzte Arbeitsgruppe diese Lösung favorisieren.


Wie gehen Sie jetzt weiter vor?


Göbert: Wir suchen weiter das Gespräch. Wir sind bereit für neue Wege, müssen dabei aber die Wirtschaftlichkeit im Auge behalten. Davon hängen immerhin 400 Arbeitsplätze ab.


Ich appelliere auch an die Amtstierärzte. Sie haben gewisse Handlungsspielräume, wie Rechtsexperten mir versichert haben. Sie könnten z.B. Augenmaß bei der Frage an den Tag legen, welche konkreten Maßnahmen innerhalb welcher Fristen sie den Schweinehaltern im Einzelfall auferlegen.

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