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Zu „Die Risse nehmen zu“ in top agrar 8/2017, Seite R 5.

Schutzhunde dürfen nicht schützen

Lesezeit: 1 Minuten

Auch in Süddeutschland bedroht der Wolf die Weidetiere. Baden-Württemberg ist nicht auf das Raubtier vorbereitet! Es gibt kaum praktikable Lösungen.


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Ein Beispiel: Laut Tierschutzgesetz dürfen Herdenschutzhunde nicht hinter einem Elektrozaun gehalten werden. Tierhaltern, die versuchen ihre Herden mit Hunden zu schützen, drohen Strafanzeigen. Nur mit einem bürokratischen Marathon lässt sich Widerspruch einlegen. Alternativ bleibt nur die Illegalität. Viele Schäfer sind dazu nicht bereit und wollen ihre Tiere so schnell wie möglich abschaffen. Damit bedroht der Wolf die Artenvielfalt der Naturlandschaft Schwäbische Alb!


Niemand spricht von der Ausrottung. Doch es muss möglich sein, den Wolf zu begrenzen, von Weiden und Wohngebieten fern zu halten. Wir brauchen effektive Wolfsmanagementpläne – und das schnell!Silke Engelhardt, 72406 Bisingen

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