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So funktioniert Wohnriester

Lesezeit: 2 Minuten

Mit Wohnriester können Landwirte die Riesterförderung für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie oder für den altersgerechten Umbau dieser nutzen. Sie können mit einem Bausparvertrag Kapital ansparen und so einen Teil der Finanzierung gegen steigende Zinsen absichern. Wer das Geld sofort benötigt, kann auch ein Riesterdarlehen oder einen Kombivertrag aus Bausparvertrag und Darlehen abschließen. Der Eigenbeitrag inklusive der Grund- und ggf. der Kinderzulagen (insg. 4% des Jahreseinkommens) fließt in die Anspar- und/oder Tilgungsphase.


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Anders als bei den anderen Riesterprodukten (siehe top agar 12/2017), müssen Wohnriestersparer im Alter keine Rente versteuern. Dafür werden die jährlichen Einzahlungen bzw. Tilgungsleistungen von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) auf einem fiktiv angelegten Wohnförderkonto verwaltet und jährlich mit 2% verzinst. Dieses Kapital muss mit Beginn der Altersrente versteuert werden. So muss z.B. ein 65-jähriger verheirateter Landwirt, der 20 Jahre jährlich 1600 € (4% des Jahreseinkommens von 40000 €) in den Riestervertrag eingezahlt hat, die auf seinem Wohnförderkonto stehenden gut 39000 € versteuern (siehe Übersicht).


Er kann dabei entscheiden, ob er den Betrag gleichmäßig über die Jahre verteilt bis zum 85. Lebensjahr oder ob er einmalig 70% des geförderten Kapitals mit dem persönlichen Steuersatz versteuern will. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 20000 € würde der Altenteiler


  • bis zum 85. Lebensjahr 706 € Steuern pro Jahr (ohne Wohnriester nur 358 € Steuern pro Jahr) oder
  • einmalig 7650 € Steuern zu Beginn der Altersrente zahlen.


Was günstiger ist, sollte er mit dem Steuerberater besprechen. Fällt die Förderfähigkeit jedoch weg, z.B. weil das Haus mit dem Hof übergeben wird, muss er das auf dem Wohnförderkonto befindliche Kapital sofort zu 100% versteuern. Das wäre in seinem Fall ein Betrag von über 11000 €.

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