Müsste der Ferkelerzeuger die Kastenstände im Deckzentrum in Zukunft von 0,70 m auf 1 m verbreitern, könnte der Landwirt in jeder Kastenstandreihe nur noch 11 statt 16 Sauen unterbringen, wie Übersicht 2 zeigt. Dadurch gehen ihm im gesamten Deckbereich 25 Plätze verloren.
Gelingt es nicht, diese Stallplätze innerhalb des bestehenden Gebäudes anderweitig unterzubringen, müsste der Bestand drastisch abgestockt werden. Denn wenn wöchentlich statt 16 Sauen nur noch 11 Tiere belegt werden können, sinkt der Sauenbestand auf 231 produktive Sauen. Das sind gut 100 Sauen oder etwa ein Drittel Tiere weniger als bisher. Dem Landwirt würden dadurch 50000 € Deckungsbeitrag entgehen.
Will der Landwirt auf den entgangenen Deckungsbeitrag nicht verzichten, bliebe ihm nur die Möglichkeit, 25 weitere Sauenplätze zu bauen. Dafür bräuchte der Unternehmer aber eine Änderungsgenehmigung. Denn im rechtlichen Sinne handelt es sich um eine Nutzungsänderung der bestehenden Anlage. Bei Betrieben, die vor der Novelle des Baugesetzbuches ohne eigene Futterfläche genehmigt wurden, kann das dazu führen, dass eine Neugenehmigung nicht mehr erteilt wird!
Die Genehmigungsprobleme und der finanzielle Verlust sind aber nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist, dass 1 m breite Kastenstände eine große Gefahrenquelle für die Sauen darstellen. Denn die Tiere können sich in den Buchten nicht gefahrlos umdrehen, weil diese dafür zu schmal sind. Es besteht die Gefahr, dass Sauen bei den „Wendemanövern“ mit ihren Gliedmaßen in den Gittern hängen bleiben und sich dabei schwer verletzen. Die Tiere werden zudem versuchen, über die Gitter zu springen. Tote Sauen sind dann wahrscheinlich.
Um derartige Tierverluste zu verhindern, müssen schnellstmöglich Konzepte erarbeitet und erprobt werden, wie solche Kastenstände gestaltet werden können, ohne dass sich die Sauen darin verletzen.