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„Einspeisung muss auch ohne Gasversorger laufen“

Lesezeit: 4 Minuten

Der Fachverband Biogas fordert ein Gesetz für die Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz. Was spricht dafür und was dagegen?


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top agrar: Zur Zeit gibt es 35 Anlagen, die Biomethan ins Erdgasnetz einspeisen. Sind wir auf einem guten Weg?


Dr. Claudius da Costa Gomez: Im Vergleich zu über 500 neuen Biogasanlagen allein im Jahr 2009 sind 35 Biomethan­anlagen in zweieinhalb Jahren ver­schwindend wenig. Wenn die Politik ihr Ziel erreichen will, bis zum Jahr 2020 insgesamt 6 Mrd. m3 Biomethan im Erdgasnetz zu haben, muss sie jetzt dringend eingreifen.


top agrar: Wie sollte sie das tun?


Gomez: Unserer Meinung nach kann nur ein Gas-Einspeisegesetz helfen. Es muss den Betreibern von Biogasanlagen wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Strombereich einen Netzzugang und eine verlässliche Vergütung für das eingespeiste Gas garantieren.


top agrar: Welchen Vorteil hätte das Gesetz gegenüber anderen Förderinstrumenten?


Gomez: Heute funktioniert die Gaseinspeisung nur, wenn an den Projekten finanzstarke Energie­versorger oder Stadtwerke beteiligt sind. Aber der Netzanschluss muss auch ohne diese möglich sein. Trotz Gasnetz-Zugangsverordnung gibt es noch Hemmnisse und Verzögerungen. Ein Gesetz würde deutlich mehr Sicherheit als die Verordnung bringen.


top agrar: Welche Vorteile hätten die Landwirte von dem Gesetz?


Gomez: Wir glauben, dass mit einem Gas­einspeisegesetz ein Technologieschub einsetzt, damit auch kleinere Anlagen unter 1 MW elektrisch wirtschaftlich Gas aufbereiten können. Wenn ein Anlagenbetreiber vor Ort kein ausreichendes und sinnvolles Wärmekonzept realisieren kann, könnte er als Alternative zur Verstromung die Anlage ans Gasnetz anschließen, ohne erst einen Abnehmer für das Gas finden zu müssen. Damit sinkt auch die Abhängigkeit von Gashändlern oder Energieversorgern.


top agrar: Sie fordern mit dem Gesetz eine kostendeckende Vergütung für das eingespeiste Gas. Nimmt das nicht die Chance auf höhere Preise?


Gomez: Eine kostendeckende Einspeisevergütung wäre ein Sicherheitsnetz gegen fallende Preise. Damit bekommt der Anlagenbetreiber auch Investitionssicherheit. Denn heute ist der Preis für das eingespeiste Gas jedes Mal Verhandlungssache zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Gasversorger, wobei der Landwirt eine schwache Verhandlungsposition hat.


top agrar: Die Gaswirtschaft befürchtet, dass eine Biomethan-Vergütung den Erdgaspreis verteuert und Gaskunden auf Öl umsteigen.


Gomez: Der Grund ist aus unserer Sicht nur vorgeschoben. Denn die geringen Biomethanmengen können den Erdgaspreis nicht nennenswert nach oben treiben.


top agrar: Viel Kritik an einem Gas-Einspeisegesetz kommt aus dem Lager des Biogasrates, in dem größere Hersteller, Energieversorger und Finanzdienstleister organisiert sind. Sie halten die heutigen Förderinstrumente für ausreichend.


Gomez: Mit dieser Kritik haben wir gerechnet. Denn ein solches Gesetz würde dafür sorgen, dass deutlich mehr kleine dezentrale Anlagen Gas einspeisen. Damit können auch Landwirte in die Bio­methanerzeugung einsteigen, die ansonsten nur Rohstoffe an Großanlagen liefern. Es ist klar, dass die Energieversorger und Hersteller von größeren Biogasanlagen das als Eingriff in ihr Territorium sehen. Aber ohne ein Nachjustieren von Seiten der Politik werden die Biomethanpotenziale nicht voll genutzt.


top agrar: Derzeit befürchten Marktteilnehmer wegen der niedrigen Erdgaspreise einen Biomethan-Stau im Netz. Würde ein Gas-Einspeisegesetz an diesem Zustand etwas ändern?


Gomez: Ja, es würde dafür sorgen, dass überhaupt nennenswerte Mengen Bio­methan ins Netz kommen. Unserer Meinung wird sich dann ein Markt für das Bio­methan entwickeln. Damit wäre die Branche nicht mehr von schwankenden Erdgaspreisen abhängig.


top agrar: Um den Markt jetzt anzukurbeln, fordern Energieversorger und Politiker, Biomethan sollte verstärkt zum Heizen genutzt werden. Ist das sinnvoll?


Gomez: Ganz und gar nicht. Unserer Meinung nach ist Biomethan zu schade, um es in einer Gastherme zu verbrennen. Wir wollen, dass Biomethan in die effizienten Nutzungspfade geht, also in die Kraftwärmekopplung, den Kraftstoffbereich, aber auch in die bedarfsgerechte Stromerzeugung. Denn Biomasse steht nicht unendlich zur Verfügung. Wenn man mit Biomethan in der Therme die Auflagen des Wärmegesetzes erfüllen könnte, würden viele Verbraucher diesen einfachen Weg wählen. Das würde aber andere notwendige Maßnahmen wie Wärmedämmung und Energieeinsparung unterlaufen. Hinrich Neumann

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