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Neue Grenzwerte: Jetzt die Holzheizung austauschen!

Lesezeit: 4 Minuten

Die Grenzwerte für Holzheizungen werden Ende des Jahres verschärft. In unserem Interview rät Carsten Brüggemann von der LWK in Niedersachsen daher: Wer eine neue Feuerung kaufen will, sollte jetzt handeln.


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Herr Brüggemann, Sie empfehlen derzeit jedem, der sich noch eine neue Heizung zulegen will, dies spätestens bis Ende des Jahres in Angriff zu nehmen. Warum?


Brüggemann: Vor etwa vier Jahren wurden die Emissionsgrenzwerte für Biomassefeuerungen in der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung deutlich verschärft. Davon betroffen sind Anlagen von 4 bis 1 000 Kilowatt Leistung. In dem Gesetz gibt es zwei Stufen. Die Grenzwerte der Stufe 1, die seit 2010 gelten, werden heute von modernen Anlagen eingehalten (Übers. 1). Probleme bereitet hingegen die Stufe 2. Sie gilt für neue Holzhackschnitzel- und Pelletkessel, also Anlagen mit automatischer Brennstoffzufuhr, ab Anfang 2015. Dann müssen diese Feuerungen einen Grenzwert für Staub von maximal 0,02 Gramm pro Kubikmeter Rauchgas einhalten. Und genau das macht die Sache kompliziert. Denn die neuen Vorgaben halten selbst moderne Anlagen kaum ein. Deshalb müssten die Betreiber zusätzliche Filter einbauen, was mit weiteren Kosten verbunden ist.


Gelten die Grenz­werte aktuell auch für Scheitholzkessel?


Brüggemann: Nein, diese müssen die neuen Grenzwerte erst ab dem 1. Januar 2017 einhalten.


Und was ist mit den Anlagen, die vor 2010 in Betrieb genommen wurden? Bleiben diese Feuerungen von den Vorschriften verschont?


Brüggemann: Altanlagenbetreiber sind von den Vorschriften der Stufe 1 erst nach einer bestimmten Übergangsfrist betroffen. Diese hängt davon ab, wann der Anlagentyp erstmals auf den Markt gekommen ist. Hier wird dann in der Regel das Typenschild herangezogen. Können die Grenzwerte nach Ablauf der Übergangsfrist nicht eingehalten werden, muss der Eigentümer seinen Kessel austauschen oder einen Filter nachrüsten (Übersicht 2).


Was raten Sie Betreibern, die tatsächlich einen Filter nachrüsten müssen?


Brüggemann: Derzeit werden unterschiedliche Filtersysteme entwickelt, um die strengen Grenzwerte von 0,02 g Staub je Kubikmeter Abgas einzuhalten. Erste Modelle werden in der Praxis erprobt. Kaufempfehlungen kann ich leider noch keine geben, dafür haben wir zu wenig Erfahrung mit den Produkten. Außerdem hat bisher kaum ein Filter das erforderliche Bauartkennzeichen.


Was kosten diese Filter?


Brüggemann: Es werden Preise von 6 000 bis über 10 000 Euro genannt. Damit ist aus meiner Sicht ein wirtschaftlicher Betrieb von Holzheizungen mit Leistungen von weniger als 100 Kilowatt kaum noch möglich. Zudem werden die Messkosten steigen, da die Schornsteinfeger neue, empfindlichere Geräte anschaffen müssen.


Die Hersteller der Kessel sagen allerdings, dass diese die neuen Vorschriften ohne Probleme einhalten. Manche behaupten, sie könnten sogar 15 Milligramm pro Kubikmeter erreichen. Also alles doch nur halb so schlimm?


Brüggemann: Hier werden dann oft Äpfel mit Birnen verglichen. Der Grenzwert von 0,015 Gramm Staub pro Kubikmeter Abgas wird für ein Förderprogramm der KfW gefordert und auch von zahlreichen Herstellern erfüllt. Hier handelt es sich aber um Messungen auf Prüfständen unter optimalen Einstellungen, Bedingungen und Brennstoffqualitäten.


Und wo ist der Unterschied zur Praxis?


Brüggemann: Die Messungen in der Praxis werden von Schornsteinfegern unter Praxisbedingungen vorgenommen. Das ist ganz was anderes! Messungen haben ergeben, dass hier nur 10 % der Anlagen die Werte einhalten. Ohne Filtersysteme sind die neuen Vorschriften daher nur schwer zu erreichen.


Dennoch sind hier einige Hersteller optimistisch, dass sie die Werte mit optimalen Brennstoffen einhalten können. Das müssen wir abwarten. Auf jeden Fall sollten die Hersteller vom Käufer in die Pflicht genommen werden, die Vorgaben zu erfüllen.


Wer eine Hackschnitzel- oder Pelletfeuerung kaufen will, sollte das dann doch möglichst noch in diesem Jahr tun, da es nach bisherigem Stand ab dem 1. Januar 2015 schwieriger und teurer wird. Zudem sollte man im Heizraum etwas mehr Platz einplanen, falls dann nach der Übergangsfrist im Jahr 2024 ein Filter nachgerüstet werden muss. Diethard Rolink

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