Nach dem EEG muss ein Umweltgutachter bescheinigen, dass die Biogasanlage für den bedarfsgerechten Betrieb geeignet ist. Erst dann kann der Betreiber die Flexibilitätsprämie beantragen. „Wir prüfen, was die Anlage technisch kann, damit der Kunde mit seinem Vermarkter die Möglichkeiten optimal ausschöpfen kann“, erklärt Umweltgutachter Thorsten Grantner vom Unternehmen Omnicert aus Bad Abbach.
Dazu misst er u. a., wie lange es dauert, bis ein vollständig geleerter Gasspeicher bei ausgestelltem BHKW wieder voll ist. Dabei spielt es keine Rolle, wie groß das Verlagerungspotenzial ist. Einigen Vermarktern reichen schon drei bis vier Stunden.
Auch wird geprüft, ob die Gasregelstrecke für eine höhere Gasmenge ausgelegt ist. Denn wenn das BHKW nur zeitweise läuft, strömt ja in kürzerer Zeit eine wesentlich höhere Gasmenge durch die Leitungen. Gleichzeitig prüft er, ob die Anlage dabei die Vorgaben der Betriebssicherheits-Verordnung einhält. Eine weitere Prüfung betrifft die Kommunikationseinheit: Kann der Direktvermarkter die Anlage auch regeln?
In einem dreitägigen Probebetrieb soll der Anlagenbetreiber dann eine vorgegebene Lastkurve des Stromvermarkters nachfahren. Der Gutachter will dabei sehen, dass der Börsenstrompreis mit der Fahrweise übertroffen werden kann.