Hunde- und Katzenbesitzer dürfen apotheken- oder verschreibungspflichtige Medikamente zur Behandlung ihrer Tiere bald auch über den Versandhandel beziehen. Das ergibt sich aus dem neuen Tierarzneimittelgesetz, das in Kürze in Kraft treten wird. Bei den Medikamenten für Lebensmittel liefernde Tiere ändert sich dagegen nichts. Das heißt: Als Landwirt dürfen Sie apotheken- oder verschreibungspflichtige Tierarzneimittel zur Behandlung Ihrer Bestände weiterhin nur über eine Apotheke, eine tierärztliche Hausapotheke oder direkt durch den Tierarzt beziehen.
Selbst geringfügig erscheinende Verstöße gegen diese und andere arzneimittelrechtliche Vorschriften werden inzwischen streng geahndet. Wer zum Beispiel verschreibungspflichtige Tierarzneimittel aus nicht legalen Quellen bezieht, muss mindestens mit einer Geldstrafe rechnen, es drohen aber auch Frei-heitsstrafen bis zu drei Jahren.
Rechtsanwalt Jürgen Althaus, Münster