Die Finanzminister der Länder wollen in den kommenden Jahren die Grundsteuer reformieren. Bislang erheben die Kommunen die Abgabe auf Basis der Einheitswerte. Der Bundesfinanzhof hält diese Methode aber für veraltet, da die Werte im Westen auf einer Wertschätzung aus dem Jahr 1964 beruhen, im Osten auf Daten aus dem Jahr 1935. Möglicherweise droht sogar die Rote Karte vom Bundesverfassungsgericht.
Die Länder, bis auf Bayern und Hamburg, haben sich daher Anfang Juni auf erste Eckpfeiler für ein neues Verfahren geeinigt: Für landwirtschaftliche Betriebe wollen die Minister künftig vereinfacht dargestellt ein neues Ertragswertverfahren anwenden (Grundsteuer A). Für Wohnhäuser auf den Hofstellen und nichtlandwirtschaftliche Flächen will man hingegen die Bodenrichtwerte inkl. Zuschläge für Gebäude zugrunde legen (Grundsteuer B). Details dazu finden Sie im Internet:
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Durch die Reform wolle man nicht mehr Steuern erheben als bislang auch, betonen die Bundesländer. Sollten die ermittelten Grundwerte höher ausfallen als nach dem derzeitigen Einheitswert-Modell, will man daher die Steuermesszahlen entsprechend korrigieren.
Zum Verständnis: Die Grundwerte werden mit einer Steuermesszahl multipliziert. Heraus kommt der Steuermessbetrag, auf den dann der jeweilige Hebesatz der Kommunen angewandt wird. Erst daraus ergibt sich die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer.
Experten zweifeln aber daran, dass die Reform tatsächlich aufkommensneutral bleibt. Denn die Steuermesszahl wird künftig von den Bundesländern bestimmt und der Hebesatz von den Kommunen.
„Angesichts knapper Kassen könnte manch ein Land bzw. Kommune auf eine Korrektur verzichten und die zusätzlichen Einnahmen dankend annehmen“, befürchtet Stefan Walter vom Deutschen Bauernverband. Leidtragende wären dann möglicherweise auch Landwirte. Bis zum letztendlichen Gesetz ist es aber noch ein weiter Weg. Zunächst haben die Länder einen Gesetzentwurf erarbeitet, der über den Bundesrat eingebracht wird und über den dann noch der Bundestag abstimmen muss. Geht der Plan der Länderinitiative auf, sollen die Finanzämter die Grundwerte erstmals am 1. Januar 2022 nach dem neuen Modell berechnen. Vermutlich wird es auch einen Übergangszeitraum geben: Bis 2027 will man die Steuer noch nach dem alten System kassieren.