Kurzfristig und damit sozialversicherungsfrei beschäftigte Ferienjobber, wie z.B. Studenten und Schüler, können Sie in diesem Sommer über einen längeren Zeitraum auf Ihrem Betrieb einsetzen als in anderen Jahren.
Denn genauso wie für (osteuropäische) Saisonkräfte gilt für sie befristet bis zum 31. Oktober eine maximale Einsatzzeit von fünf Monaten bzw. 115 Tagen pro Kalenderjahr statt wie sonst von drei Monaten bzw. 70 Tagen. Angerechnet werden dabei alle kurzfristigen Beschäftigungen im Kalenderjahr. Weitere Einzelheiten zu der Coronabedingten Ausnahmeregelung lesen Sie in top agrar 6/2020, Seite 24.
Marion von Chamier, WLAV Münster
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Kurzfristig und damit sozialversicherungsfrei beschäftigte Ferienjobber, wie z.B. Studenten und Schüler, können Sie in diesem Sommer über einen längeren Zeitraum auf Ihrem Betrieb einsetzen als in anderen Jahren.
Denn genauso wie für (osteuropäische) Saisonkräfte gilt für sie befristet bis zum 31. Oktober eine maximale Einsatzzeit von fünf Monaten bzw. 115 Tagen pro Kalenderjahr statt wie sonst von drei Monaten bzw. 70 Tagen. Angerechnet werden dabei alle kurzfristigen Beschäftigungen im Kalenderjahr. Weitere Einzelheiten zu der Coronabedingten Ausnahmeregelung lesen Sie in top agrar 6/2020, Seite 24.
Marion von Chamier, WLAV Münster
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